18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Jäger, der in der Dämmerung mit geschultertem Gewehr einen Hügel hinaufgeht.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Minden Urteil23.06.2015

Jäger darf Waffe nur unmittelbar vor der Jagd in seinem Fahrzeug aufbewahrenLagerung der Jagdwaffen im Fahrzeug über längeren Zeitraum stellt Verstoß gegen waffen­rechtliche Dienst­vor­schriften dar

Ein Forstdirektor und Jäger darf seine Waffe nur unmittelbar vor der Jagd in seinem Auto transportieren. Lagert der Jäger seine Waffe in seinem Fahrzeug und begibt sich zunächst zu anderen Dienst­ge­schäften, ist ein Widerruf seiner Waffen­be­sitz­karten sowie die Ungültigkeits­erklärung und Einziehung seines Jagdscheines daher als rechtmäßig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Minden hervor.

Dem Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde vorgeworfen, ein geladenes Gewehr unverdeckt auf der Rückbank seines unver­schlossenen Kraftfahrzeuges deponiert zu haben.

VG bejaht Verstoß gegen waffen­rechtliche Aufbe­wah­rungs­vor­schriften

Das Verwal­tungs­gericht Minden sah diesen Vorwurf nach der erfolgter Beweisaufnahme überwiegend als nicht erwiesen an. Der Kläger sei gleichwohl als waffen- bzw. jagdrechtlich unzuverlässig anzusehen. Ihm sei ein Verstoß gegen waffen­rechtliche Aufbe­wah­rungs­vor­schriften anzulasten, weil er schon zwei Stunden vor der geplanten Jagd seine Waffe aus dem sicheren Aufbe­wah­rungs­schrank entnommen und im Fahrzeug zurückgelassen habe. Zwar dürften Jäger auf dem Weg zur Jagd ihre Waffen in einem verschlossenen Fahrzeug entweder im Kofferraum oder sonst uneinsehbar verdeckt kurzfristig zurücklassen, diese Privilegierung greife für den Kläger aber nicht, denn er sei mit der Waffe zunächst nicht zur Jagd, sondern zur Vornahme von Dienst­ge­schäften gefahren.

Dauer der Sperrfrist fehlerhaft entschieden

Die Ermes­sen­s­ent­scheidung über die Dauer der Sperrfrist zur Wiedererlangung des Jagdscheines sei hingegen fehlerhaft. Bei seiner Entscheidung sei der Beklagte davon ausgegangen, dass die Waffe des Klägers einsehbar im geladenen Zustand auf der Rückbank des klägerischen Kraftfahrzeugs gelegen habe. Das sei aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht erwiesen.

Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21238

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI