21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Jäger, der in der Dämmerung mit geschultertem Gewehr einen Hügel hinaufgeht.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Minden Urteil17.08.2012

Entzug des Jagdscheines und Widerruf der Waffen­be­sitz­karten bei leichtfertigen Umgang mit Waffe und Munition rechtmäßigVerwal­tungs­gericht rügt leichtfertigen Umgang mit Waffe und Munition

Die Entziehung des Jagdscheines und der Widerruf der Waffen­be­sitz­karten ist bei leichtfertigem Umgang mit Waffen und Munition rechtmäßig. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Minden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte am 5. Oktober 2011 in der Nähe von Detmold an einer Gesell­schaftsjagd teilgenommen. Im Rahmen der Jagd erlitt ein unbeteiligter Fahrer eines landwirt­schaft­lichen Fahrzeuges eine Schuss­ver­letzung am Knie. Der Landrat des Kreises Lippe hatte dem Kläger daraufhin den Jagdscheines entzogen und die Waffenbesitzkarte widerrufen. Die hiergegen gerichteten Klagen blieben jedoch erfolglos.

Handeln des Klägers in jedem Falle als leichtsinnig einzustufen

Nach den Feststellungen des Verwal­tungs­ge­richts Minden sei der Kläger in jedem Falle leichtfertig im Umgang mit Waffe und Munition gewesen. Insbesondere der Einlassung des Klägers, es könne sich auch um einen so genannten „Abpraller“ gehandelt haben, folgte das Gericht nicht. Letztlich könne dahinstehen, ob die Verletzung des Unbeteiligten von einem Schuss des Klägers herrühre, der Kläger habe in jedem Falle leichtfertig gehandelt.

Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14013

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI