18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Leipzig Beschluss29.03.2023

Gewer­be­rechtliche Unzuver­läs­sigkeit wegen Veranstaltung von rechts­extremistischen KonzertenVerwertbarkeit von Behör­den­zeug­nissen des Verfas­sungs­schutzes

Die wiederholte Veranstaltung von rechts­extremistischen Konzerten rechtfertigt eine Gewer­be­un­ter­sagung wegen Unzuver­läs­sigkeit. Im Rahmen des gewer­be­recht­lichen Verfahrens sind Behör­den­zeugnisse des Verfas­sungs­schutzes verwertbar. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Leipzig entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2023 sah sich ein Gaststät­ten­be­treiber in Sachsen einer sofortigen Gewerbeuntersagung entgegen. Hintergrund der Untersagung war ein Behördenzeugnis des Verfas­sungs­schutzes, wonach der Gaststät­ten­be­treiber wiederholt Konzerte veranstaltete, in denen es zu "Sieg Heil"- und "Heil Hitler"-Rufen, zum Zeigen des Hitlergrußes, dem Skandieren von auslän­der­feind­lichen Parolen, zur Darbietung verbotener Lieder und zum Verkauf von mit verfas­sungs­feind­lichen Symbolen versehenen Produkten kam. Der Gaststät­ten­be­treiber beantragte gegen die Gewer­be­un­ter­sagung Eilrechtsschutz.

Unzuver­läs­sigkeit des Gaststät­ten­be­treibers

Das Verwal­tungs­gericht Leipzig entschied gegen den Gaststät­ten­be­treiber. Es bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Gewer­be­un­ter­sagung. Der Gaststät­ten­be­treiber habe sich unzuverlässig gezeigt. Die Unzuverlässigkeit ergebe sich daraus, dass er die Begehung von Straftaten in seiner Gaststätte während des Gaststät­ten­be­triebs in erheblichem Umfang duldete. Von einem zuverlässigen Gewer­be­trei­benden müsse erwartet werden, dass er geeignete Vorkehrungen trifft, um die Begehung von Strafteten zu unterbinden, zu verfolgen und für die Zukunft auszuschließen. Er hätte die jeweiligen Auftritte der Bands sofort bei Begehung von Strafteten abbrechen müssen und die Bands zukünftig nicht mehr einladen dürfen.

Änderung der Hausordnung und Appell an Publikum keine wirksamen Gegenmaßnahmen

Soweit der Gaststät­ten­be­treiber darauf hinwies, dass er seine Hausordnung geändert habe und an das Publikum appelliere sich an die Hausordnung zu halten, bezweifelte das Verwal­tungs­gericht, dass dies eine Wirkung zeigen wird. Wirksamere Maßnahmen, wie etwa die Zusage, jede Straftat zur Anzeige zu bringen oder bestimmte Bands nicht mehr einzuladen, habe der Gaststät­ten­be­treiber nicht ergriffen.

Verwertbarkeit von Behör­den­zeugnisse des Verfas­sungs­schutzes

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts dürfen die in den Behör­den­zeug­nissen geschilderten Tatsachen im Verfahren der Gewer­be­un­ter­sagung Berück­sich­tigung finden.

Quelle: Verwaltungsgericht Leipzig, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32929

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI