18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Urteil17.03.2010

VG Köln weist Klagen gegen Versteigerung von Mobil­funk­fre­quenzen abBundes­netz­agentur verfügt bei Entscheidungen über Frequen­z­ord­nungen über gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurtei­lungs­spielräume

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat die Klagen von E-Plus, O2 und weiteren Mobil­fun­k­un­ter­nehmen, die sich gegen die Versteigerung von Mobil­funk­fre­quenzen gewehrt hatten, abgewiesen.

Geklagt hatten zunächst die beiden E-Netzbetreiber E-Plus und O2. Ihre Klagen richteten sich vor allem gegen die Vergabe der Frequenzen im Bereich von 800 MHz (so genannte „Digitale Dividende“). Neben grundsätzlichen Einwänden gegen die Durchführung eines Verga­be­ver­fahrens und gegen die Entscheidung, dieses in der Form einer Versteigerung durchzuführen, hielten diese Unternehmen vor allem die von der Bundesnetzagentur verfügten Beschränkungen von Bietrechten für rechtswidrig. Obwohl sie danach bei den Frequenzen im 800 MHz-Bereich über mehr Bietrechte als die D-Netzbetreiber verfügen, ging ihnen dies nicht weit genug. Sie befürchten für den Fall, dass die D-Netzbetreiber ihre Bietrechte vollständig ausnutzen, dass zumindest einer von ihnen bei den begehrten Frequenzen unterhalb von 1 GHz leer ausgehen könnte und vertraten die Auffassung, dass die jetzt verfügbaren Frequenzen bevorzugt zum Ausgleich der bestehenden Ungleich­ge­wichte ihrer Frequen­zausstat­tungen gegenüber den D-Netzbetreibern genutzt werden müssten.

Unternehmen fühlen sich durch Verstei­ge­rungs­be­din­gungen unzulässig benachteiligt

Geklagt hatte in vier weiteren Verfahren das Stuttgarter Unternehmen Airdata AG. Die Airdata nutzt derzeit aufgrund eines in einem früheren Verfahren abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs vorläufig noch Frequenzen im Bereich von 2,6 GHz, die nun ebenfalls im Wege der Versteigerung vergeben werden sollen, für die sie aber einen Verlän­ge­rungs­an­spruch für sich geltend macht. Auch die Airdata wandte sich sowohl gegen die grundsätzliche Anordnung eines Verga­be­ver­fahrens in der Form einer Versteigerung als auch gegen zahlreiche Verstei­ge­rungs­be­din­gungen im Einzelnen, durch die sie nach ihrer Auffassung unzulässig benachteiligt werde.

Gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurtei­lungs­spielräume der Bundes­netz­agentur

In den mündlichen Verhandlungen brachte das Gericht zum Ausdruck, dass die Bundes­netz­agentur bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Frequenzordnung über gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurtei­lungs­spielräume verfüge. Mit Ausnahme zweier Verfahren der Airdata hat das Gericht gegen die Urteile die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht zugelassen.

Quelle: ra-online, VG Köln

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9379

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI