Dokument-Nr. 9322
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Köln Beschluss08.03.2010
VG Köln: Verschiebung einer geplanten Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen abgelehntBefürchtete Störungen im Kabelnetz rechtfertigten nicht Aussetzung des Vergabeverfahrens
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der Firma Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG abgelehnt, mit dem die für den April 2010 geplante Versteigerung von Frequenzen für den Mobilfunk im Bereich von 800 MHz vorerst ausgesetzt werden sollte.
Die Antragstellerin betreibt in Baden Württemberg ein Kabelnetz, über das sie Free- und Pay-TV- Angebote sowie Internet-Zugänge anbietet. Ausgehend von verschiedenen technischen Studien befürchtet sie, dass die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Bereich von 800 MHz zu Störungen in ihrem Kabelnetz, insbesondere bei den daran angeschlossen Kabelmodems, Receivern und Set-Top Boxen führt. Sie hält die Vergabe der Frequenzen deswegen für rechtswidrig, solange nicht sichergestellt ist, dass solche Störungen nicht eintreten werden. Aus diesem Grunde hat sie gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, diese Frequenzen für den Mobilfunk zu vergeben, Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Den zeitgleich gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage mit dem Ziel der Verhinderung der Versteigerung zum vorgesehenen Termin anzuordnen hat das Gericht nun abgelehnt.
Eventuell auftretenden Störungen können mit späteren Maßnahmen behoben werden
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die befürchteten Störungen rechtfertigten nicht die Aussetzung des Vergabeverfahrens für die Frequenzen. Sie führten nicht dazu, dass die vorgesehenen Frequenznutzungen mit den Kabelnutzungen der Antragstellerin als von vornherein unverträglich anzusehen seien. Falls erforderlich, könne auftretenden Störungen deswegen auch noch mit späteren Maßnahmen begegnet werden. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Weitere Verfahren wegen befürchteter technischer Störungen und angeblich rechtswidriger Versteigerungsbedingungen anhängig
Beim Verwaltungsgericht Köln sind fünf weitere Klagen von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die Frequenzversteigerung anhängig, die auf befürchtete technische Störungen durch die bevorstehende Mobilfunknutzung der Frequenzen im 800- MHz- Band gestützt sind. Wann diese Klagen entschieden werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Sechs weitere Klagen von Unternehmen, die sich an der Versteigerung beteiligen wollen, diese aber gleichwohl vollständig oder jedenfalls wegen einzelner Versteigerungsbedingungen für rechtswidrig halten, hat das Gericht für den 17. März 2010 zur mündlichen Verhandlung terminiert. Auch diese Unternehmen haben Eilanträge gestellt, über die noch nicht entschieden worden ist.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2010
Quelle: ra-online, VG Köln
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss9322
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.