18.10.2024
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Dokument-Nr. 18789

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Verwaltungsgericht Köln Urteil21.08.2014

Bundesamt für Verfas­sungs­schutz muss "Gysi-Akten" löschenVG Köln erlässt Anerkennt­ni­s­urteil

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz mit einem Anerkennt­ni­s­urteil dazu verpflichtet, die Personenakte des Dr. Gregor Gysi zu vernichten bzw. diejenigen Daten zu löschen, die elektronisch gespeichert wurden.

Im zugrunde liegenden Verfahren stritten der Kläger und das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz seit 2006/2007 um die Löschung und Vernichtung perso­nen­be­zogener Daten. Nachdem das Bundes­ver­fas­sungs­gericht mit Beschluss vom 17. September 2013 entschieden hatte, dass die langjährige Beobachtung von Bodo Ramelow, des ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtags­ab­ge­ordneten für die Partei DIE LINKE einen Eingriff in dessen freie Mandatsausübung darstelle und nicht gerechtfertigt sei, erklärte das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz, dass es nunmehr auch die gespeicherten Daten des Klägers löschen bzw. vernichten werde.

Auf Antrag des Klägers erließ das Verwal­tungs­gericht Köln ein entsprechendes Anerkennt­ni­s­urteil.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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