Dokument-Nr. 18789
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- ZD 2014, 589Zeitschrift für Datenschutz (ZD), Jahrgang: 2014, Seite: 589
- Offene Beobachtung eines Parlamentsabgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßigBundesverwaltungsgericht, Urteil21.07.2010, BVerwG 6 C 22.09
- Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Ramelow (DIE LINKE) durch den Verfassungsschutz ist rechtswidrigOberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil13.02.2009, 16 A 845/08
Verwaltungsgericht Köln Urteil21.08.2014
Bundesamt für Verfassungsschutz muss "Gysi-Akten" löschenVG Köln erlässt Anerkenntnisurteil
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesamt für Verfassungsschutz mit einem Anerkenntnisurteil dazu verpflichtet, die Personenakte des Dr. Gregor Gysi zu vernichten bzw. diejenigen Daten zu löschen, die elektronisch gespeichert wurden.
Im zugrunde liegenden Verfahren stritten der Kläger und das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2006/2007 um die Löschung und Vernichtung personenbezogener Daten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. September 2013 entschieden hatte, dass die langjährige Beobachtung von Bodo Ramelow, des ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei DIE LINKE einen Eingriff in dessen freie Mandatsausübung darstelle und nicht gerechtfertigt sei, erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es nunmehr auch die gespeicherten Daten des Klägers löschen bzw. vernichten werde.
Auf Antrag des Klägers erließ das Verwaltungsgericht Köln ein entsprechendes Anerkenntnisurteil.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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