21.11.2024
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Verwaltungsgericht Köln Urteil23.10.2008

Auskunft über EG-Agrar­sub­ven­tionen: Ministerium muss über Infor­ma­ti­o­ns­an­spruch von Greenpeace neu entscheidenLaut Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz Anspruch auf Nennung der 20 größten Agrar­sub­ven­ti­o­ns­emp­fänger

Das Bundes­mi­nis­terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau­cher­schutz muss über einen Antrag von Greenpeace neu entscheiden, Informationen über die Empfänger von EU-Agrar­sub­ven­tionen herauszugeben. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln.

Greenpeace hatte im Juni 2006 beim Ministerium beantragt, sämtliche deutschen Empfänger von EU-Agrar­sub­ven­tionen ohne Namensnennung bekannt zu geben, die 20 größten Subven­ti­o­ns­emp­fänger aus jedem Bundesland auch namentlich. Das Ministerium lehnte den Antrag im Juli 2006 ab: Nach dem einschlägigen Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­gesetz dürften die Namen der betreffenden Personen oder Unternehmen ohne deren Einwilligung nicht mitgeteilt werden. Außerdem sei das Ministerium für die Subven­ti­o­ns­vergabe gar nicht zuständig, sondern sammele nur die Daten aus den einzelnen Bundesländern zu den gewährten Subventionen und leite diese an die EU nach Brüssel weiter.

Gericht: Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz anwendbar

Greenpeace zog vor das Verwal­tungs­gericht Köln, das wegen des Sitzes des Ministeriums in Bonn für den Rechtsstreit zuständig ist. Vor Gericht erzielte die Organisation einen Teilerfolg: Auf das Infor­ma­ti­o­ns­be­gehren sei das Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz anwendbar, weil Agrar­sub­ven­tionen sich auf die Umwelt auswirken könnten, entschieden die Richter und hoben den Ableh­nungs­be­scheid des Ministeriums auf. Die Auskunft über die Subven­ti­o­ns­zah­lungen ohne namentliche Zuordnung sei zu erteilen. Das Ministerium sei aber nicht in jedem Fall verpflichtet, die 20 größten Subven­ti­o­ns­emp­fänger je Bundesland namentlich zu benennen. Vielmehr müsse nach dem Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz abgewogen werden zwischen dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der Namen und dem gleichfalls geschützten Interesse der Subven­ti­o­ns­emp­fänger, die entsprechenden Informationen vertraulich zu behandeln. Da das Ministerium von einer falschen Rechtsgrundlage - dem insoweit restriktiveren Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­gesetz - ausgegangen sei, habe es diese rechtlich erforderliche Abwägung noch nicht durchgeführt und müsse dies nun nachholen. Insoweit verpflichtete das Gericht das Ministerium, über den Infor­ma­ti­o­ns­antrag von Greenpeace nach Beteiligung der betroffenen Unternehmen neu zu entscheiden. Sollte der Antrag dann wieder abgelehnt werden, könnte Greenpeace dagegen erneut klagen.

Auch Redakteur der Zeitschrift "Stern" verlangte Auskunft

Ähnlich entschied das Gericht in einem weiteren Verfahren. Hier hatte ein Redakteur des "Stern" gegen die dem Landwirt­schafts­mi­nis­terium unterstellte Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn auf Bekanntgabe der Namen der 50 größten Agrar­sub­ven­ti­o­ns­emp­fänger geklagt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 23.10.2008

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