04.12.2024
04.12.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 11128

Drucken
Beschluss11.02.2011Verwaltungsgericht Köln1 L 1908/10
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2011, 303Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2011, Seite: 303
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss11.02.2011

VG Köln: Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßigPreisansage verursacht für Anrufer unzulässig hohe Kosten und ist deutlich zu lang

Die von der Bundes­netz­agentur angeordnete Abschaltung der Rufnummer "11861" ist wegen einer deutlich zu langen Preisansage, die dem Anrufer unzulässig hohe Kosten verursacht, zulässig. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bundesnetzagentur die Abschaltung der Rufnummer „11861“ angeordnet. Über die früher für Auskünfte der Deutschen Bahn genutzte Nummer wurde zuletzt ein privater Auskunfts- und Weiter­ver­mitt­lungs­service angeboten. Auskünfte werden zu Rufnummern, Anschriften, Branchen-, Berufs- und Geschäfts­be­zeich­nungen gegeben. Der Dienst kostet den Anrufer 1,99 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz.

Den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Preisansage muss deutlich kürzer gefasst sein

Die Bundes­netz­agentur stellte unter anderem fest, dass die gebotene Preisansage 1:47 Minuten dauerte. Zudem wurde die Nummer von dem Unternehmen im Internet zunächst ohne Preisangabe beworben. Die Bundes­netz­agentur ordnete daher die Abschaltung der Rufnummer an. Das Verwal­tungs­gericht hat diese Maßnahme unter anderem mit der Erwägung bestätigt, dass die Preisansage deutlich zu lang sei und dem Anrufer unzulässig hohe Kosten verursache. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.

Bereits gezahlte Entgelte müssen nicht an Verbraucher zurückerstattet werden

Soweit die Bundes­netz­agentur das Unternehmen darüber hinaus verpflichten wollte, bereits gezahlte Entgelte an die Verbraucher zurück­zu­er­statten, hatte der Eilantrag Erfolg. Das Gericht entschied, insoweit fehle es an der gesetzlichen Grundlage.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss11128

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI