18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil19.04.2022

Verrechnung von Mehrstunden mit dienstfreien Zeiten während pande­mie­be­dingter Teilbetriebs­schließung einer JVA rechtmäßigVG Koblenz lehnt Anspruch einer Beamtin auf entsprechende Gutschrift ab

Eine Beamtin hat keinen Anspruch auf Gutschrift ihrer Mehrstunden, die der Dienstherr mit den infolge des pande­mie­be­dingten Wegfalls ihres Tagdienstes entstandenen Minderstunden verrechnet hat. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Die als Beamtin im Dienst des beklagten Landes in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) beschäftigte Klägerin wurde neben weiteren dort Bediensteten im Januar 2021 für eine Woche dienstfrei gestellt, nachdem ein Gefangener und Bedienstete der JVA positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden waren und der Beklagte daraufhin sämtliche Arbeitsbetriebe mit Ausnahme der für die Aufrecht­er­haltung des Anstalts­be­triebs erforderlichen Bereiche geschlossen hatte. Die den dienstfrei gestellten Beschäftigten dadurch entstandenen Minderstunden wurden mit vorhandenen Mehrstunden verrechnet. Dagegen erhob die Klägerin nach erfolglosem Vorverfahren Klage vor dem Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Verrechnung der Mehrstunden mit dienstfreien Zeiten zulässig

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Klägerin, so die Koblenzer Richter, habe keinen Anspruch auf Gutschrift ihrer verrechneten Mehrstunden. Das Vorgehen des Beklagten, die Klägerin im Zuge der coronabedingten Umstellung des Dienstbetriebs unter Anrechnung ihrer Mehrstunden vorübergehend vom Dienst freizustellen, sei unter Zugrundelegung der einschlägigen Verwal­tungs­vor­schrift rechtmäßig. Dies sei vom Organi­sa­ti­o­ns­er­messen des Dienstherrn, Zeit und Ort der Dienst­leis­tungs­pflicht der Beschäftigten durch das ihm zustehende Weisungsrecht zu bestimmen, umfasst. Denn es sei zwingend notwendig gewesen, den vorgesehenen Tagdienst der Klägerin zur Beaufsichtigung einer Baustelle vom Dienstplan zu streichen, da der Personalbedarf insoweit infolge des Corona-Ausbruchs kurzfristig entfallen sei. Bei einem unvor­her­ge­sehenen Corona-Ausbruch sei es nicht nur zum Zwecke eines bedarfs­ge­rechten Perso­nal­ein­satzes, sondern darüber hinaus zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Virus in der JVA sowie als Ausprägung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zum Schutz der ebenfalls bei der Dienstplanung zu beachtenden Gesundheit und Arbeits­fä­higkeit der Bediensteten geboten, lediglich das zwingend notwendige Personal einzusetzen.

Kurzfristige Änderungen müssen auch aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherren möglich sein

Insofern müsse es dem Dienstherrn möglich sein, den Dienstplan auch kurzfristig zu ändern. Die in der Folge der Freistellung vorgenommene Verrechnung der Minderstunden mit den Mehrstunden der Klägerin sei ebenfalls ermes­sens­feh­lerfrei erfolgt, denn das persönliche Interesse der Klägerin, frei über ihre Mehrstunden disponieren zu können, habe hinter dem behördlichen Interesse an einem effektiven und effizienten Personaleinsatz zurückzutreten.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/cc)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31752

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI