18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil14.11.2011

VG Koblenz: Fingierte Messdaten rechtfertigen die Verhängung einer GeldbußeVermes­sungs­in­genieur muss 3.000 Euro zahlen

Legt ein Vermes­sungs­in­genieur im Rahmen einer Vermessung zur Teilung eines Grundstücks fingierte Messdaten vor, ist die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 3.000 Euro rechtmäßig. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Koblenz in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit hat der Vermessungsingenieur im Auftrag eines privaten Bürgers eine Teilungsvermessung innerhalb der Verbands­ge­meinde Altenkirchen durchgeführt. Daraufhin legte ein betroffener Eigentümer gegen das Ergebnis Widerspruch ein.

Messamt stellt fingierte Messergebnisse fest

Nachdem der Vermes­sungs­in­genieur im Auftrag eines privaten Bürgers eine Teilungs­ver­messung innerhalb der Verbands­ge­meinde Altenkirchen durchgeführt hatte, legte ein betroffener Eigentümer gegen das Ergebnis Widerspruch ein. Daraufhin stellte das Landesamt für Vermessung und Geoba­sis­in­for­mation Rheinland-Pfalz erhebliche Mängel der Vermessung fest und forderte die Mängel­be­sei­tigung. Nachdem der Ingenieur erneut Unterlagen und eine Messdatei vorgelegt hatte, kam das Landesamt zu der Einschätzung, dass die Berechnung durch das Einfügen fingierter Messwerte manipuliert worden sei. In der Folgezeit ließ das Amt die vorzunehmenden Arbeiten auf Kosten des Ingenieurs vornehmen. Außerdem verlangte es ein Bußgeld von 3.000 Euro. Hiermit war der Vermes­sungs­in­genieur nicht einverstanden und erhob Klage mit dem Hinweis, ein Mitarbeiter habe im Wesentlichen die Arbeiten für ihn erledigt.

Berufspflichten schuldhaft verletzt

Die Klage blieb ohne Erfolg. Das Landesamt habe die Geldbuße aufgrund der einschlägigen Vorschriften über öffentlich bestellte Vermes­sungs­in­ge­ni­eu­rinnen und Vermes­sungs­in­ge­nieure erheben dürfen. Der Ingenieur habe seine Berufspflichten schuldhaft verletzt. Im Rahmen seines Vermes­sungs­auftrags habe er Messungen zunächst nicht fachgerecht durchgeführt. Der von ihm vorgelegten Neuberechnung hätten fingierte Messdaten zugrunde gelegen. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen die beruflichen Sorgfalts­pflichten eines Vermes­sungs­in­ge­nieurs. Der Hinweis des Klägers, sein Mitarbeiter habe ohne sein Wissen die fingierten Daten in die Berechnung einbezogen, rechtfertige keine andere Beurteilung. Zwar sei es dem Ingenieur unbenommen gewesen, die Neuberechnung einem Mitarbeiter zu übertragen. Dies gelte jedoch für die Übertragung der Messungs­be­fugnis nur dann, wenn ein Mitarbeiter über bestimmte Qualifikationen verfüge. Diese habe der in Frage stehende Mitarbeiter aber nicht gehabt. Das Landesamt für Vermessung und Geoba­sis­in­for­mation Rheinland-Pfalz stellte erhebliche Mängel der Vermessung fest und forderte die Mängel­be­sei­tigung. Nachdem der Ingenieur erneut Unterlagen und eine Messdatei vorgelegt hatte, kam das Landesamt zu der Einschätzung, dass die Berechnung durch das Einfügen fingierter Messwerte manipuliert worden sei. In der Folgezeit ließ das Amt die vorzunehmenden Arbeiten auf Kosten des Ingenieurs vornehmen. Außerdem verlangte es ein Bußgeld von 3.000 Euro. Hiermit war der Vermes­sungs­in­genieur nicht einverstanden und erhob Klage mit dem Hinweis, ein Mitarbeiter habe im Wesentlichen die Arbeiten für ihn erledigt.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12645

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI