18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil19.10.2011

VG Koblenz: Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Fernbleibens vom Dienst zulässigAnwesenheit und Dienstleistung stellen fundamentale und zentrale Pflichten zur Gewährleistung der Vertei­di­gungs­be­reit­schaft der Bundeswehr dar

Ein Soldat auf Zeit, der aufgrund familiärer Probleme mehrfach unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, kann aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Koblenz entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Unteroffizier mit einer Verpflich­tungszeit von vier Jahren, hatte im September 2010 an mehreren Tagen seinen Dienst nicht angetreten. In einem Fall hatte er dabei den ausdrücklichen telefonischen Befehl des Kompa­nie­feld­webels, sofort in der Kaserne zu erscheinen, missachtet. Daraufhin hatte die Beklagte den Kläger entlassen, weil dieser wiederholt seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt habe und bei einem Verbleib im Dienst die militärische Ordnung aufgrund einer erhöhten Wiederholungs- und Nachah­mungs­gefahr ernstlich gefährdet sei.

Fernbleiben vom Dienst stellt Verletzung der solda­ten­rechtliche Grundpflicht zu treuem Dienen und Gehor­sams­ver­pflichtung gegenüber Vorgesetzten dar

Die hiergegen erhobene Klage, mit der sich der Kläger unter anderem auf äußerst schwerwiegende, seine Anwesenheit zuhause erfordernde psychische Probleme seiner Mutter berufen hatte, blieb vor dem Verwal­tungs­gericht Koblenz ohne Erfolg. Der Kläger habe – so die Richter – durch sein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst seine solda­ten­rechtliche Grundpflicht zu treuem Dienen und seine Gehor­sams­ver­pflichtung Vorgesetzten gegenüber verletzt. Dabei habe er auch schuldhaft gehandelt. Ihm sei bekannt gewesen, dass selbst im Falle einer Erkrankung die Anwesen­heits­pflicht in der Kaserne erst mit der Freistellung vom Dienst durch den Dienst­vor­ge­setzten entfalle. Durch die Befehlsverweigerung und die wiederholte Verletzung von Melde- und Anwesen­heits­pflichten sei der Kernbereich der militärischen Ordnung tangiert. Bei einem Soldaten seien Anwesenheit und Dienstleistung fundamentale und zentrale Pflichten. Die Vertei­di­gungs­be­reit­schaft sei nur gewährleistet, wenn sich die Bundeswehr auf deren strikte Erfüllung verlassen könne. Im Falle eines Verbleibs des Klägers im Dienst habe demgegenüber die begründete Befürchtung weiterer Pflicht­ver­let­zungen durch ihn selbst sowie auch von Nachah­mungs­hand­lungen anderer Kameraden bestanden. Gerade bei letzteren entstünde dann nämlich der Eindruck, die Bundeswehr gehe nicht konsequent gegen die Verletzung von Dienstpflichten vor und dulde damit letztlich vorschrifts- und befehlswidriges Verhalten.

Atypischen Einzel­fa­l­lum­stände, mildere Reaktion des Vorgesetzen rechtfertigen könnten, nicht erkennbar

Auch seien schließlich keine atypischen Einzel­fa­l­lum­stände erkennbar, welche eine mildere Reaktion der Beklagten verlangt hätten. Zwar habe sich der Kläger an zumindest einem der Fehltage ausgelöst durch eine Suiziddrohung seiner an Depressionen leidenden Mutter subjektiv verpflichtet gesehen, ihr persönlich beizustehen. Objektiv sei jedoch nicht erkennbar, weshalb eine erforderliche Betreuung nicht durch ein anderes Famili­en­mitglied habe erfolgen können. Zudem sei der Kläger auch am Folgetag seinen Melde- und Anwesen­heits­pflichten nicht von sich aus nachgekommen. Erschwerend komme schließlich noch die wahrheits­widrige Behauptung des Klägers anlässlich einer späteren Vernehmung durch die Beklagte hinzu, ein Bundeswehrarzt habe ihm erlaubt, zuhause zu bleiben.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12654

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI