03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil14.05.2016

Kein Anspruch auf Verlängerung des Nutzungsrechts an einem ReihengrabAnspruch auf Verlängerung des Nutzungsrechts ergibt sich weder aus Fried­hofs­satzung noch aus einschlägigen Bestimmungen des Bestat­tungs­ge­setzes

Das Verwal­tungs­gericht Koblenz hat entschieden, dass Angehörige keinen Anspruch auf Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Reihengrab erheben können. Auch aus einer geduldeten Überschreitung der Ruhezeit kann kein dauerhafter Verzicht auf die Grabräumung abgeleitet werden.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahr 1982 verstorbene Vater der Klägerin war in einem Reihengrab auf dem Friedhof der beklagten Ortsgemeinde bestattet. Nachdem die Beklagte Anfang des Jahres 2015 die Einebnung des Grabes gefordert hatte, beantragte die Klägerin die Verlängerung des Nutzungsrechts. Dies lehnte die Beklagte mit der Begründung ab, dass die Ruhezeit des Verstorbenen mittlerweile geendet habe und nach der Fried­hofs­satzung ein Wiedererwerb bzw. die Verlängerung des Nutzungsrechts an Reihen­grab­stätten nicht möglich sei.

Klägerin hält nicht verlängerbarer Nutzungszeit der Reihengräber für rechtswidrig

Dagegen erhob die Klägerin nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren Klage. Die Fried­hofs­satzung sei rechtswidrig, weil die Nutzungs­mög­lichkeit auf Reihengräber mit nicht verlängerbarer Nutzungszeit beschränkt werde. Die Ortsgemeinde habe ihr Ermessen bezüglich der Frage, ob daneben auch Wahlgräber mit der Möglichkeit der Verlängerung der Nutzungszeit geschaffen werden sollen, fehlerhaft ausgeübt. Der Hinweis auf eine bestehende Platzknappheit rechtfertige nicht den völligen Verzicht auf Wahlgräber. Überdies sei die satzungsgemäße Nutzungszeit in Bezug auf das Grab ihres Vaters mit Duldung der Beklagten um 13 Jahre überschritten. Ferner habe sie auf Veranlassung der Beklagten erst vor drei bis vier Jahren kostspielige Siche­rungs­maß­nahmen vornehmen lassen. Daraus sei zu ihren Gunsten ein Vertrau­en­s­tat­bestand in Form eines Verzichts der Beklagten auf die Einhaltung der Ruhezeit erwachsen.

Auch aus Überschreitung der Ruhezeit kann kein dauerhafter Verzicht auf Grabräumung abgeleitet werden

Die Klage blieb ohne Erfolg. Das Verwal­tungs­gericht Koblenz entschied, dass der Klägerin kein Anspruch auf Verlängerung der Nutzungszeit zustehe. Ein solcher Anspruch ergebe sich weder aus der Fried­hofs­satzung der Beklagten, noch aus den einschlägigen Bestimmungen des Bestat­tungs­ge­setzes. Zwar lasse das Gesetz die Einrichtung von Wahlgräbern mit der Möglichkeit der Verlängerung der Nutzungszeit grundsätzlich zu. Eine Rechtspflicht hierzu bestehe allerdings nicht. Insbesondere könne der einzelne Friedhofsnutzer eine Entscheidung der Ortsgemeinde für die Einrichtung von Wahlgräbern nicht erzwingen. Schließlich könne die Klägerin sich auch nicht auf Vertrau­ens­schutz berufen. Allein aus der von der Beklagten geduldeten Überschreitung der Ruhezeit um 13 Jahre könne kein dauerhafter Verzicht auf die Grabräumung abgeleitet werden. Die Grabsi­che­rungs­maß­nahmen habe die Klägerin im Übrigen in Kenntnis des Ablaufs der Ruhezeit getätigt.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22751

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI