Dokument-Nr. 16427
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Verwaltungsgericht Kassel Beschluss02.08.2013
Wildschäden an Eschen: Rotwild muss geschossen werdenWirtschaftlicher Schaden in sechsstelliger Höhe durch Wildschaden
Pro Jagdbezirk müssen die Pächter im Stadtwald Zierenberg mindestens drei Stück Rotwild schießen um Schälschäden (Wildschaden) an Eschen zu vermeiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die untere Jagdbehörde des Landkreises Kassel für die Pächter von fünf Jagdbezirken im Stadtwald Zierenberg Folgendes angeordnet: Pro Jagdbezirk müssten die Pächter mindestens drei Stück Rotwild schießen. Grund: Die Tiere fressen die Rinde der Eschen, dadurch entstehen sogenannte Schälschäden (Wildschaden). Auf einer Fläche von 19,5 Hektar seien fast alle Eschen komplett geschält. Da das so geschädigte Holz nur noch als Brennholz zu gebrauchen sei, entstehe ein wirtschaftlicher Schaden in sechsstelliger Höhe. Im Übrigen habe die Esche für den Klimawandel erhebliche ökologische Bedeutung. Darum, so die Jagdbehörde, müssten die Interessen der Pächter zurückstehen.
Hessenforst soll Rotwild auf Kosten der Pächter schießen
Wenn bis zum 31. August 2013, so die Vorgabe, nicht mindestens ein Stück Rotwild pro Jagdbezirk geschossen wird, werde Hessenforst auf Kosten der Pächter das Rotwild schießen. Gegen diese Anordnung der Unteren Jagdbehörde hatten sich die Pächter dreier Jagdbezirke gewehrt. Sie argumentierten, dass die Schäden an den Eschen nicht durch die Tiere verursacht werden, sondern durch ein Absterben der Eschentriebe.
Die Pächter stellten beim Verwaltungsgericht Kassel (VG) Anträge in einem Eilverfahren. Damit wollten sie erreichen, dass sie bis auf Weiteres kein Wild schießen müssen.
VG Kassel weist Eilanträge der Jagdpächter zurück
Das VG schloss sich jedoch der Auffassung der unteren Jagdbehörde an. Mit seinem Beschluss wies es die Eilanträge der Jagdpächter zurück. Es stellte klar, dass die Schäden an den Bäumen vom Rotwild verursacht sind.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
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