21.11.2024
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Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss14.02.2011

VG Karlsruhe: Versamm­lungs­verbot anlässlich des CASTOR-Transports zulässigEilanträge gegen Allge­mein­ver­fügung mit Versamm­lungs­verbot am 15./16. Februar 2011 erfolglos

Das Verwal­tungs­ge­richts Karlsruhe hat zwei Eilanträge gegen das anlässlich des CASTOR-Transports angeordnete, zeitlich und räumlich beschränkte Versamm­lungs­verbot der Stadt Karlsruhe abgelehnt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Karlsruhe mit einer am 11. Februar 2011 veröf­fent­lichten Allge­mein­ver­fügung vom 8. Februar 2011 Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge anlässlich des CASTOR-Transports verboten. Das Verbot bezog sich auf einen näher bezeichneten Bereich von 50 m an beiden Seiten der Stadt­bahn­strecke S1/S11 und der weiteren Trans­port­strecke im Gemeindegebiet für den Zeitraum 15. Februar 2011, Uhr, bis zum 16. Februar 2011, 24 Uhr, längstens bis der Transport den Bereich verlassen hat.

Verwal­tungs­gericht: Verfügung aller Voraussicht nach rechtmäßig

Das Verwal­tungs­gericht Karlsruhe lehnte die hiergegen gerichteten Eilanträge mit der Begründung ab, die angegriffene Verfügung sei aller Voraussicht nach rechtmäßig.

Unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Anbetracht der aktuellen politischen Situation und der Erfahrungen bei früheren CASTOR-Transporten zu erwarten

Die Prognose der Behörde, es werde bei der Durchführung einer Versammlung im räumlichen Geltungsbereich der Verfügung zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - insbesondere in Gestalt einer Gefahr für Leib und Leben sowie eines möglicherweise strafbewehrten Eingriffs in den Schienenverkehr - kommen, sei in Anbetracht der aktuellen politischen Situation und der Erfahrungen bei früheren CASTOR-Transporten voraussichtlich nicht zu beanstanden.

Allge­mein­ver­fügung ermes­sens­feh­lerfrei und verhältnismäßig

Die Allge­mein­ver­fügung sei auch aller Voraussicht nach hinreichend bestimmt und ermes­sens­feh­lerfrei, insbesondere verhältnismäßig.

Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online

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