19.10.2024
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Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.

Dokument-Nr. 6769

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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss29.09.2008

Firma von Ulrich Wickert unterliegt im Streit um Fenster­pro­gramm­lizenz bei RTLVerga­be­ver­fahren um Sendezeiten bei RTL war ordnungsgemäß

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat einen Eilantrag der von Ulrich Wickert vertretenen Produk­ti­o­nsfirma UWP gegen die Entscheidung der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt (NLM), die Fenster­pro­gramm­lizenz bei RTL weiter an die von Alexander Kluge vertretene Konkurrentin dctp zu vergeben, abgelehnt.

Nach dem Rundfunkstaatsvertrag muss RTL zur Vielfalts­si­cherung unabhängigen Dritten Sendezeit einräumen. Wer diese Sendezeit füllt, entscheidet die NLM nach Erörterung mit RTL im Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Die NLM teilte die zur Verfügung stehende Sendezeit in zwei Sende­zeit­schienen auf. Für die erste dieser beiden Sende­zeit­schienen bewarben sich UWP und dctp. Letztere war bereits für die vergangenen fünf Jahre ausgewählt worden und war u.a. mit den Formaten Spiegel TV und stern tv auf Sendung. Nun wählte die NLM die dctp erneut aus, ließ sie für weitere fünf Jahre als Fenster­pro­gramm­ver­an­stalter für die erste Sende­zeit­schiene bei RTL zu und lehnte die Bewerbung von UWP ab. Hiergegen hat UWP Klage erhoben. Zugleich beantragte UWP in einem gesonderten Eilverfahren die Wieder­her­stellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage, um zu verhindern, dass dctp weiter sendet. Außerdem verlangte UWP, dass ihr die Lizenz vorläufig erteilt wird, hilfsweise im wöchentlichen Wechsel mit dctp.

Richter: Verga­be­ver­fahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt

Diese Anträge von UWP blieben im Eilverfahren erfolglos. Das Gericht stellte fest, dass die NLM das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt hat. Da es sich um ein Ausschrei­bungs­ver­fahren handelt, sei die NLM nicht verpflichtet gewesen, die UWP vor der Auswahl- und Zulas­sungs­ent­scheidung gesondert anzuhören oder ihr Gelegenheit zu geben, ihre im Vergleich zu dctp allgemeiner gehaltene Bewerbung nachzubessern. Auch in der Sache sei die Auswahl der dctp nicht zu beanstanden, die im Einvernehmen mit RTL und im Benehmen mit der KEK erfolgt sei. Im Gegensatz zur Rüge von UWP sei die dctp auch von RTL unabhängig. Dies habe auch die KEK erneut festgestellt. Die von dctp veranstalteten Infor­ma­ti­o­ns­sen­dungen steigerten auch die Vielfalt bei RTL. Die Frage, ob der Wechsel von dctp zu UWP einen weiteren Vielfaltsgewinn mit sich brächte, sei von der NLM abgewogen und im Einvernehmen mit RTL und im Benehmen mit der KEK zulässigerweise verneint worden, weil die Bewerbungen von UWP und dctp nicht vergleichbar waren.

Nachtrag vom 16.10.2008:

Am 16.10.2008 teilte das Gericht mit, dass die von Ulrich Wickert vertretene Produk­ti­o­nsfirma UWP ihre Klage gegen die Nieder­säch­sische Landes­me­di­e­n­anstalt zurückgenommen hat (Az.: 7 A 3886/08).

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 30.09.2008

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