23.11.2024
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Dokument-Nr. 33290

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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss07.08.2023

Genehmigung zum Betrieb einer Cocktailbar umfasst nicht Betrieb einer Shisha-BarNutzungs­un­ter­sagung wegen fehlender Genehmigung der Nutzung­s­än­derung

Die baurechtliche Genehmigung zum Betrieb einer Cocktailbar umfasst nicht den Betrieb einer Shisha-Bar. Die zuständige Behörde kann daher eine sofortige Nutzungs­un­ter­sagung wegen fehlender Genehmigung der Nutzung­s­än­derung aussprechen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 erhielt der Betreiber einer Shisha-Bar in Niedersachsen eine sofortige Nutzungsuntersagung. Hintergrund dessen war die Ansicht der Baubehörde, dass der Betrieb der Shisha-Bar nicht von der baurechtlich genehmigten Nutzung einer Cocktailbar umfasst sei. Der Barbetreiber sah dies anders und beantragte Eilrechtsschutz.

Betrieb einer Shisha-Bar stellt geneh­mi­gungs­pflichtige Nutzung­s­än­derung dar

Das Verwal­tungs­gericht Hannover entschied zu Gunsten der Behörde. Die Nutzungs­un­ter­sagung sei rechtmäßig. Es liege eine formelle Baurechts­wid­rigkeit vor. Der Betrieb eines als Cocktailbar genehmigten Etablissements als Shisha-Bar stelle eine von der Baugenehmigung nicht gedeckte Nutzungsänderung dar. Es liege keine bloße baurechtlich irrelevante Nutzungs­in­ten­si­vierung vor, da das Angebot von Shishas durch den Kohlen­stoff­mo­n­o­xid­ausstoß sowie einer gegebenenfalls erhöhten Brandgefahr eine andere Qualität aufweise.

Formelle Baurechts­wid­rigkeit ausreichend für Nutzungs­un­ter­sagung

Die formelle Baurechts­wid­rigkeit sei ausreichend, so das Verwal­tungs­gericht, um eine Nutzungs­un­ter­sagung zu rechtfertigen. Dies gelte zwar dann nicht, wenn die Geneh­mi­gungs­fä­higkeit der Nutzung offensichtlich ist. So liege der Fall hier aber nicht. Der Betrieb als Shisha-Bar sei mit Blick auf die Prüfung des Brand­schutz­kon­zeptes und des entstehenden Kohlenmonoxids nicht offensichtlich geneh­mi­gungsfähig.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (vt/rb)

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