18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 32369

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hannover Urteil09.11.2022

Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten rechtmäßigBekanntwerden der Dienst­pflicht­verletzung würde Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat auf die mündliche Verhandlung durch den Einzelrichter die Klage eines Soldaten gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen.

Der Kläger ist mit dem Dienstgrad Gefreiter als Soldat auf Zeit für vier Jahre in die Bundeswehr eingetreten. Im Oktober 2020 erhielt seine Dienststelle Kenntnis davon, dass er Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe war, in der Bilder, Memes und Videos mit sittenwidrigen, rassistischen und porno­gra­phischen Inhalten geteilt worden sind. Die Durchsuchung seines Mobiltelefons förderte weitere einschlägige Mediendateien zutage. Mit dem angegriffenen Bescheid vom 18. Januar 2021 entließ die beklagte Bundesrepublik Deutschland den Kläger fristlos aus dem Dienst­ver­hältnis. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass der Kläger seine Dienstpflichten verletzt habe und sein Verbleib das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Kläger begründet erhobene Klage mit schwarzem Humor

Der Kläger begründete seine gegen diese Entscheidung erhobene Klage im Wesentlichen damit, dass er sich - wie sein vielseitiges soziales Engagement zeige - zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Die Chatgruppe sei für ihn ein Ausdruck schwarzen Humors gewesen. Rückblickend bedauere er die Vorgänge. Das Gewicht seiner Pflicht­ver­letzung rechtfertige keine so einschneidende Maßnahme wie eine fristlose Entlassung. Das Gericht ist diesen Einwänden nicht gefolgt. Die Dienstpflicht eines Soldaten umfasse nicht nur die Pflicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen, sondern auch für ihren Erhalt einzutreten. Die über einen längeren Zeitraum aufrecht­er­haltene Mitgliedschaft in einer Chatgruppe, in welcher die Verbrechen der NS-Diktatur verharmlost, gebilligt und verherrlicht sowie in hohem Maße rassistische und diskri­mi­nierende Inhalte geteilt werden, sei mit dieser Verpflichtung unvereinbar.

Nicht-öffentliche Chatgruppe für fristlose Entlassung nicht eintscheidend

Der Umstand, dass der Kläger die Gruppe weder verlassen noch in sonstiger Weise zu erkennen gegeben habe, dass er die Inhalte missbillige, rechtfertige den Schluss, dass er nicht in hinreichendem Maße für die demokratische Grundordnung eintrete. Es sei auch nicht entscheidend, dass es sich um eine nicht-öffentliche Gruppe gehandelt habe. Es genüge bereits die hier bestehende hinreichende Wahrschein­lichkeit, dass die Dienst­pflicht­ver­letzung öffentlich bekannt werden kann und das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet. Gegen das Urteil kann vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Lüneburg binnen eines Monats nach Vorliegen der vollständigen Entschei­dungs­gründe die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ps)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32369

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI