15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 29327

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gießen Beschluss16.10.2020

Eilantrag gegen Sperrzeit­verlängerung für Gaststätten im Landkreis Gießen abgelehntSperrzeit­verlängerung für Gaststätten im Land Gießen weiterhin Bestand

Das Verwal­tungs­gericht Gießen hat einen gegen die Allge­mein­ver­fügung des Landkreises Gießen zur Sperrzeit­verlängerung für das Gaststät­ten­gewerbe gerichteten Eilantrag abgelehnt.

Der Landkreis Gießen hatte mit Allgemeinverfügung vom 15.10.2020 den Beginn der Sperrzeit im gesamten Landkreis Gießen für das Gaststät­ten­gewerbe sowie für öffentliche Vergnü­gungs­stätten auf 23.00 Uhr festgesetzt. Zur Begründung führte der Landkreis an, im Zusammenhang mit der derzeitigen durch das Coronavirus bedingten Pandemielage habe sich die Infektionslage innerhalb des Landkreises Gießen nachteilig entwickelt, so dass besondere Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung erforderlich seien. Durch die Verkürzung der Öffnungszeiten der Betriebe werde sich die Zahl der Kontakte zwischen Personen und damit das Risiko einer Ansteckung vermindern und im Vergleich zur vollständigen Schließung der gastronomischen Betriebe und Vergnü­gungs­stätten sei die Verlängerung der Sperrzeit das mildere Mittel. Die Allge­mein­ver­fügung tritt am 17.10.2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 01.11.2020.

Antragstellerin sieht Allge­mein­ver­fügung als unver­hält­nismäßig an

Die Antragstellerin, eine GmbH, die ein Lokal in der Gießener Kernstadt betreibt, ist der Auffassung, die Allge­mein­ver­fügung greife unver­hält­nismäßig und damit in rechtswidriger Weise in ihr Recht auf freie Gewerbeausübung sowie ihre Berufsfreiheit ein. Das Geschäftsmodell der Antragstellerin sei hauptsächlich auf den späten Gastro­no­mie­betrieb ausgelegt und es sei nicht ersichtlich, dass eine Sperrzeit ab 23.00 Uhr das Infek­ti­o­ns­risiko mindere. Vielmehr sei zu befürchten, dass sich Treffen in den öffentlichen Raum verlagerten, ohne dass die Möglichkeit der Nachverfolgung der Kontakte bestünde. Nur in der Gastronomie könne das Freizeit­ver­halten der Menschen kanalisiert und Kontakte im Falle einer Infektion nachverfolgt werden. Die Allge­mein­ver­fügung lasse hingegen noch nicht mal Außen­be­reichs­ver­an­stal­tungen der Gastronomie zu, obwohl mittlerweile die Aerosole als Haupt­in­fek­ti­o­ns­risiko ausgemacht seien.

Schutz der Gesundheit wiegt schwerer als Berufsfreiheit

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwal­tungs­gericht aus, in der Kürze der hierfür nur zur Verfügung stehenden Zeit die Rechtmäßigkeit der Allge­mein­ver­fügung nicht hinreichend beurteilen zu können, so dass im vorliegenden Eilverfahren nur eine Folgenabwägung im Hinblick auf die wider­strei­tenden Interessen stattfinden könne. Hierbei sei der einerseits zu beachtende Schutz der Gesundheit höher zu bewerten, als das andererseits zu berück­sich­tigende gewerbliche Interesse der Antragstellerin und deren Berufsfreiheit, zumal die Allge­mein­ver­fügung nur Geltung bis zum 01.11.2020 beanspruche.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29327

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI