13.06.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
13.06.2025 
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 35130

Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
Drucken
Beschluss12.06.2025Verwaltungsgericht Gießen8 L 2820/25.GI
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gießen Beschluss12.06.2025

AfD-Kreis­tags­fraktion hat Anspruch auf Überlassung eines Bürgerhauses für einen BürgerdialogEilantrag der AfD-Kreis­tags­fraktion auf Überlassung eines der beiden Dorfge­mein­schafts­häuser in Launsbach und Krofdorf-Gleiberg (Wettenberg) erfolgreich

Das Verwal­tungs­gericht Gießen hat dem Antrag der AfD-Fraktion des Landkreises Gießen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben, mit dem die Überlassung eines der beiden Dorfge­mein­schafts­häuser in Launsbach und Krofdorf-Gleiberg (Wettenberg) begehrt wurde. Die Gemeinde Wettenberg ist nunmehr verpflichtet, der Fraktion eines der beiden Bürgerhäuser am 14. Juni 2025 zu überlassen. Das Gericht hat der Gemeinde Wettenberg zudem aufgegeben, eine Entscheidung darüber zu treffen, welches der beiden Bürgerhäuser sie der Fraktion für ihre Veranstaltung am 14. Juni 2025 überlässt und die Fraktion über ihre Entscheidung bis zum 12. Juni 2025 um 11 Uhr zu informieren.

Die Fraktion plant die Durchführung eines „Bürgerdialogs“ am 14. Juni 2025 und fragte mit E-Mail vom 28. April 2025 bei der Gemeinde Wettenberg die Anmietung des Bürgerhauses in Launsbach an. Am 22. Mai 2025 teilte die Gemeinde der Fraktion mit, dass sie ihre gemeindlichen Einrichtungen zurzeit generell ausschließlich an ortsansässige Vereine und Bürgerinnen und Bürger für sportliche und kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stelle. Hiergegen suchte die Fraktion um gerichtlichen Rechtsschutz nach. Sie trug vor, dass das Bürgerhaus in Launsbach und das Dorfge­mein­schaftshaus in Krofdorf-Gleiberg auch in der Vergangenheit durch nicht im Gebiet der Gemeinde Wettenberg ansässige Vereine angemietet worden seien. Zudem hätten in beiden Bürgerhäusern bereits politische Veranstaltungen stattgefunden, wie beispielsweise das „Heringsessen“, welches von einer politischen Partei mit Sitz in Wettenberg organisiert worden sei.

Gemeinde will generell keine politischen Veranstaltungen mehr zulassen

Demgegenüber führte die Gemeinde Wettenberg aus, dass sie bereits vor mehr als zehn Jahren entschieden habe, generell keine politischen Veranstaltungen mehr in ihren Gemein­schafts­häusern zuzulassen, insbesondere die Gemein­schafts­häuser nicht mehr hierfür zu überlassen. Mit wenigen Ausnahmen sei dies auch stringent eingehalten worden. Der geplante „Bürgerdialog“ würde daher nicht dem Widmungszweck der Dorfge­mein­schafts­häuser entsprechen. Zudem habe die Fraktion nicht glaubhaft gemacht, dass sie tatsächlich plane, am 14. Juni 2025 eine öffentliche Veranstaltung in ihren Dorfge­mein­schafts­häusern durchzuführen, da sie die Veranstaltung bislang nicht öffentlich angekündigt habe. Im Falle der Überlassung eines Bürgerhauses müsse die Fraktion schließlich eine Sicher­heits­leistung in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung stellen, da die Veranstaltungen der Fraktion erfahrungsgemäß regelmäßig zu Gegen­de­mon­s­tra­tionen führen würden, in deren Verlauf Sach- und Personenschäden entstehen können.

Richter: AfD-Fraktion hat Aspruch auf Überlassung des Bürgerhauses oder des Dorfge­mein­schafts­hauses

Dem ist das Verwal­tungs­gericht nicht gefolgt. Es bestehe ein Anspruch der Fraktion auf Überlassung des Bürgerhauses in Launsbach oder des Dorfge­mein­schafts­hauses in Krofdorf-Gleiberg am 14. Juni 2025. Ein solcher ergebe sich aus dem Gleich­be­hand­lungs­grundsatz und dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung. Zwar komme Kommunen grundsätzlich ein weiter Gestal­tungs­spielraum hinsichtlich des Widmungszwecks der von ihr unterhaltenen öffentlichen Einrichtungen zu. Stelle die öffentliche Hand ihre Einrichtung im Rahmen der jeweiligen Widmung für die Durchführung von bestimmten Veranstaltungen zur Verfügung, entstehe dadurch jedoch ein Gleich­be­hand­lungs­an­spruch, der die Entschei­dungs­freiheit der öffentlichen Hand begrenze. Im vorliegenden Fall sei davon auszugehen, dass der geplante „Bürgerdialog“ sich im Rahmen des Widmungszwecks der Dorfge­mein­schafts­häuser bewege und die erfolgte Verweigerung der Überlassung durch die Gemeinde Wettenberg ohne sachlichen Grund erfolgt sei. Denn die Dorfge­mein­schafts­häuser seien nachweislich in der Vergangenheit an ortsauswärtige Vereine vermietet worden. Ferner hätten dort auch politische Veranstaltungen stattgefunden. Bei einer AfD-Fraktion im Kreistag des Landkreises Gießen sei ein hinreichender örtlicher Bezug gegeben.

Dass die Fraktion zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Werbung für den geplanten Bürgerdialog in Wettenberg geschaltet habe, sei aufgrund der bestehenden Unsicherheit auf Seiten der Fraktion, ob der Bürgerdialog in Wettenberg überhaupt stattfinden könne, nachvollziehbar. Die Gemeinde Wettenberg könne auch nicht die Vorlage einer Sicher­heits­leistung beanspruchen, da sie die vermeintlichen Gefahren durch eine Gegen­de­mon­s­tration bloß behauptet habe. Zudem sei die geforderte Sicher­heits­leistung unver­hält­nismäßig hoch. Schließlich habe die Gemeinde Wettenberg auch nicht vorgetragen, dass sie bei ähnlichen Veranstaltungen ebenfalls eine Sicher­heits­leistung in dieser Höhe fordert, sodass die Forderung mit dem Gleich­be­hand­lungsgebot nicht zu vereinbaren sei.

Die Entscheidung (Beschluss vom 11. Juni 2025, Az.: 8 L 2820/25.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwal­tungs­ge­richtshof in Kassel einlegen.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35130

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI