21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 30676

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil25.03.2021

Urteil zu Äußerung des Freiburger Oberbür­ger­meisters während einer Gemein­de­rat­s­sitzungFreiburger Oberbür­ger­meister durfte Ratsmitglied eingeschränkten Demokratie­verständnis" unterstellen

Die Äußerung des Freiburger Oberbür­ger­meisters in einer Gemein­de­rat­s­sitzung am 26.05.2020, mit der er gegenüber einem Stadtrat in Erwiderung auf dessen Redebeitrag äußerte "Das ist schade, dass Sie das nicht verstehen, aber vielleicht hängt das auch am eingeschränkten Demokratie­verständnis", hielt sich in den von den Mitgliedern des Gemeinderats einzuhaltenden Grenzen einer kommu­na­l­po­li­tischen Debatte. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Freiburg.

Die Äußerung des Oberbür­ger­meisters erfolgte im Anschluss an einen Redebeitrag des Stadtrats, der darin mit scharfen Worten die Absetzung des Tages­ord­nungs­punkts 6 forderte, welcher sich unter anderem mit der Neubesetzung gemein­derät­licher Ausschüsse und Gremien befasste. Der Stadtrat (im Folgenden: Kläger) bildet mit einem weiteren Stadtrat im Gemeinderat die Gruppierung "Alternative für Deutschland (AfD)". Am 01.10.2020 erhob er beim Verwal­tungsrecht Freiburg Klage mit dem Ziel der Feststellung der Rechts­wid­rigkeit der Äußerung des Oberbür­ger­meisters.

Äußerung im Zuge des Rederechts zulässig

Diese Klage wies das Gericht im Wesentlichen mit folgender Begründung ab: Der Oberbür­ger­meister habe die mit der Klage angegriffene Äußerung nicht als Sitzungsleiter, sondern unter Wahrnehmung seines Rederechts als Mitglied des Gemeinderats getätigt. Bei der Wahrnehmung seines Rederechts unterliege er denselben rechtlichen Grenzen wie alle anderen Gemeinderäte. Diese Grenzen habe er eingehalten. Ratsmitglieder hätten solche Äußerungen zu unterlassen, die den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf störten. Dies sei bei Äußerungen der Fall, die den Tatbestand der "groben Ungebühr" erfüllten und dabei etwa als "Formal­be­lei­digung" oder Schmähkritik zu qualifizieren seien. Dabei seien strenge Maßstäbe anzulegen. Denn der Widerstreit der unter­schied­lichen Positionen im Gemeinderat lebe nicht zuletzt von Debatten, die mit Stilmitteln wie Überspitzung, Polarisierung, Vereinfachung oder Polemik geführt würden.

Keine Diskreditierung oder ungebührliche Äußerung

Die Äußerung des Oberbür­ger­meisters sei nicht grob ungebührlich gewesen. Dabei sei insbesondere von Bedeutung, dass er mit der Äußerung auf den Redebeitrag des Klägers reagiert habe, in dem dieser die geplante Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien mit scharfen Worten kritisiert habe. Wortwahl und Inhalt des Redebeitrages hätten den Eindruck erwecken können, dass der Frakti­o­ns­wechsel zweier Ratsmitglieder und die hierdurch notwendig gewordene personelle Neubesetzung bestimmter Gremien und Ausschüsse „unlauter“ bzw. mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar sei (jetzt sollen wegen eines Stühlchen-Wechsel-Spiels ausgerechnet DIE GRÜNEN einen unangemessenen Zugewinn an Ausschussposten bekommen; Sie erklären mir, warum das gerecht ist und der Bürger auf der Straße sich nicht verarscht vorkommen soll, wenn wir hier solche Spielchen treiben; Weil Frau Kollegin ihre Wähler verschaukelt,). Der Oberbür­ger­meister habe ersichtlich einen Streit um die Anwendung "demokratischer Spielregeln" zum Anlass für die beanstandete Formulierung genommen. Von einer gezielten Diskreditierung ohne Ausein­an­der­setzung in der Sache könne keine Rede sein.

Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30676

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI