21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil10.08.2021

Kein Anspruch auf Zuteilung oder Übernahme eines bestimmten Kfz-KennzeichensKenn­zeichen­zuteilung dient ausschließlich öffentlichem Interesse

Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Übernahme eines bestimmten Kfz-Kennzeichens. Die Kenn­zeichen­zuteilung dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte eine Fahrzeug­halterin im Jahr 2020 das Kennzeichen vom abgemeldeten Motorroller auf ein anderes Fahrzeug übertragen. Da die zuständige Behörde dies ablehnte, erhob die Fahrzeug­halterin Klage.

Keine Klagebefugnis aufgrund fehlenden Anspruchs auf Zuteilung oder Übernahme eines bestimmten Kfz-Kennzeichens

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach fehle es bereits an der Klagebefugnis. Die Klägerin sei nicht in einen ihrer Rechte verletzt worden. Weder aus § 8 FZV noch aus der Anlage 2 zu § 8 FZV lasse sich ein subjektives Recht auf Zuteilung oder Mitnahme eines bestimmten Kennzeichens entnehmen. Die Kennzei­chen­zu­teilung dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse. Es handele sich beim Fahrzeug­kenn­zeichen um ein behördliches Unter­schei­dungs­zeichen ähnlich einem Aktenzeichen oder einer Geschäftsnummer. Es begründe allenfalls einen faktischen ideellen Vorteil, der dem Halter aber lediglich als Reflex zugutekomme.

Möglichkeit der Kennzei­chen­re­ser­vierung

Das Verwal­tungs­gericht verwies auf die Möglichkeit der Kennzei­chen­re­ser­vierung, von der hier aber kein Gebrauch gemacht wurde.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30998

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI