Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil13.09.2016
Bezirksregierung muss Luftreinhalteplan Düsseldorf 2013 nachbessernAktueller Luftreinhalteplan wird Einhaltung von Grenzwerten angesichts des großen Verursachungsanteils von Dieselfahrzeugen nicht mehr gerecht
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und entschieden, dass die Bezirksregierung Düsseldorf den seit Anfang 2013 geltenden Luftreinhalteplan Düsseldorf so ändern muss, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid in Düsseldorf enthält.
Im der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass bereits seit 2010 für Stickstoffdioxid der über ein Jahr gemittelte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter gelte. Dieser Wert werde in Düsseldorf insbesondere an dem Messpunkt Corneliusstraße seit Jahren überschritten. Trotz zahlreicher Maßnahmen in den Luftreinhalteplänen 2008 und 2013 wie beispielsweise der "Grünen Umweltzone" habe er 2015 immer noch bei 59 Mikrogramm pro Kubikmeter gelegen.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge müssen ernstlich geprüft und abgewogen werden
Die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit fordere jedoch eine schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes. Dem werde der aktuelle Luftreinhalteplan angesichts des großen Verursachungsanteils von Dieselfahrzeugen nicht mehr gerecht: Er müsse daher binnen eines Jahres fortgeschrieben werden. In diesem Rahmen müssten insbesondere auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden. Der Einführung der "Blauen Plakette" auf Bundesebene bedürfe es hierfür nicht zwingend. Vielmehr enthalte das geltende Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrecht bereits heute schon entsprechende Grundlagen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online