15.11.2024
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Dokument-Nr. 29720

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss15.01.2021

Schließung eines Betriebes zum gewerblichen Ankauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen von Privatpersonen in Mülheim a.d. Ruhr ist rechtmäßigVG Düsseldorf zum Infektions­schutz­recht

Die Stadt Mülheim a.d. Ruhr hat einem bundesweit tätigen gewerblichen Ankäufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen von Privatpersonen zu Recht den Betrieb seiner dortigen Niederlassung untersagt. Das hat das Verwaltungs­gerichts Düsseldorf entschieden und damit den Eilantrag des betroffenen Unternehmens abgelehnt.

Die Stadt Mülheim a.d. Ruhr hat einem bundesweit tätigen gewerblichen Ankäufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen von Privatpersonen zu Recht den Betrieb seiner dortigen Niederlassung untersagt. Das VG Düsseldorf hat den Eilantrag des betroffenen Unternehmens abgelehnt.

VG: Zwar Großhandel - Schließung wegen Vorgaben der CoronaSchVO zulässig

Nach Auffassung des VG ist das Geschäftsmodell der Antragstellerin, wonach online vom privaten Kunden erbrachte Angaben zu einem zu verkaufenden Fahrzeug in der Niederlassung der Antragstellerin mit dem Zustand des Fahrzeugs abgeglichen, bei Übereinstimmung ein Kaufvertrag geschlossen und das Fahrzeug anschließend an Gewer­be­treibende weiterveräußert werde, als Großhandel im Sinne der CoronaSchVO NRW zu qualifizieren. Gleichwohl sei der Betrieb aufgrund der Vorgaben der CoronaSchVO NRW zu untersagen gewesen. Großhandel sei demnach nur nach Maßgabe von § 11 Abs. 1 Nr. 8 CoronaSchVO NRW zulässig. Danach bleibe der Betrieb von Einrichtungen des Großhandels für Großhan­dels­kunden und, nur für den Verkauf von Lebensmitteln, auch für Endkunden zulässig. Da die Niederlassung der Antragstellerin hier aber ausschließlich von Endkunden nämlich den privaten Verkäufern genutzt werde, sei ihr Betrieb unzulässig

Kontaktloser Weiterverkauf erlaubt

Zudem sei klarzustellen, dass der Antragstellerin die weitere Ausübung ihres Gewerbes unter Beachtung der Schließung der Niederlassung, insbesondere also der kontaktlose Weiterverkauf ihrer Fahrzeuge an Gewer­be­treibende, erlaubt bleibe.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/aw)

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