18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 29720

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss15.01.2021

Schließung eines Betriebes zum gewerblichen Ankauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen von Privatpersonen in Mülheim a.d. Ruhr ist rechtmäßigVG Düsseldorf zum Infektions­schutz­recht

Die Stadt Mülheim a.d. Ruhr hat einem bundesweit tätigen gewerblichen Ankäufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen von Privatpersonen zu Recht den Betrieb seiner dortigen Niederlassung untersagt. Das hat das Verwaltungs­gerichts Düsseldorf entschieden und damit den Eilantrag des betroffenen Unternehmens abgelehnt.

Die Stadt Mülheim a.d. Ruhr hat einem bundesweit tätigen gewerblichen Ankäufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen von Privatpersonen zu Recht den Betrieb seiner dortigen Niederlassung untersagt. Das VG Düsseldorf hat den Eilantrag des betroffenen Unternehmens abgelehnt.

VG: Zwar Großhandel - Schließung wegen Vorgaben der CoronaSchVO zulässig

Nach Auffassung des VG ist das Geschäftsmodell der Antragstellerin, wonach online vom privaten Kunden erbrachte Angaben zu einem zu verkaufenden Fahrzeug in der Niederlassung der Antragstellerin mit dem Zustand des Fahrzeugs abgeglichen, bei Übereinstimmung ein Kaufvertrag geschlossen und das Fahrzeug anschließend an Gewer­be­treibende weiterveräußert werde, als Großhandel im Sinne der CoronaSchVO NRW zu qualifizieren. Gleichwohl sei der Betrieb aufgrund der Vorgaben der CoronaSchVO NRW zu untersagen gewesen. Großhandel sei demnach nur nach Maßgabe von § 11 Abs. 1 Nr. 8 CoronaSchVO NRW zulässig. Danach bleibe der Betrieb von Einrichtungen des Großhandels für Großhan­dels­kunden und, nur für den Verkauf von Lebensmitteln, auch für Endkunden zulässig. Da die Niederlassung der Antragstellerin hier aber ausschließlich von Endkunden nämlich den privaten Verkäufern genutzt werde, sei ihr Betrieb unzulässig

Kontaktloser Weiterverkauf erlaubt

Zudem sei klarzustellen, dass der Antragstellerin die weitere Ausübung ihres Gewerbes unter Beachtung der Schließung der Niederlassung, insbesondere also der kontaktlose Weiterverkauf ihrer Fahrzeuge an Gewer­be­treibende, erlaubt bleibe.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29720

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI