15.11.2024
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Dokument-Nr. 9450

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss30.10.2009

VG Düsseldorf zu den Anforderungen an einen Legehen­nen­betrieb für die Vermarktung von Bio-EiernVerbraucher müssen beim Kauf von Bio-Produkten auf Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei Herstellung ökologisch-biologischer Erzeugnisse vertrauen können

Ein Legehen­nen­betrieb darf seine tierischen Erzeugnisse nur dann als Bio-Eier vermarkten, wenn den Legehennen – entsprechend den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung – Mindest­frei­land­flächen zur Verfügung stehen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf in einem vorläufigen Rechts­schutz­ver­fahren eine Verfügung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau­cher­schutz Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2010 bestätigt, mit der den Antragstellern, die einen Legehen­nen­betrieb in Velbert betreiben, unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt worden ist, tierische Erzeugnisse des Unternehmens mit Hinweis auf den ökologischen Landbau (EU-Öko-Verordnung) zu vermarkten.

Betrieb muss Mindest­frei­land­fläche von 4 qm pro Henne gewährleisten

Das Gericht führte in seiner Begründung aus, dass die Haltung der Legehennen im Betrieb der Antragsteller nicht den Anforderungen der Verordnung entsprechen, da den Legehennen nicht die Mindest­frei­land­fläche von 4 qm pro Henne zur Verfügung stehe. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssten ca. 5 ha Waldfläche als Auslauffläche berücksichtigt werden. Die Einbeziehung der Waldflächen in den Umfang der verfügbaren Auslaufflächen sei jedoch nicht möglich, weil die Antragsteller keine entsprechende Waldum­wand­lungs­ge­neh­migung hätten.

Verma­rk­tungs­verbot aus Verbrau­cher­schutz­ge­sichts­punkten gerechtfertigt

Das sofort vollziehbare Verma­rk­tungs­verbot sei aus Verbrau­cher­schutz­ge­sichts­punkten gerechtfertigt. Beim Kauf von Bio-Produkten müsse der Verbraucher darauf vertrauen können, dass diese Produkte entsprechend den rechtlichen Vorgaben über die Herstellung ökologisch-biologischer Erzeugnisse hergestellt würden. Der Schutz der Verbraucher, die für ökologisch hergestellte Produkte höhere Preise zu zahlen bereit seien, erfordere es, dass diese Preise in einer peniblen Umsetzung der entsprechenden EU-Vorschriften ihre Rechtfertigung fänden.

Quelle: ra-online, VG Düsseldorf

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