15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Braunschweig Beschluss09.08.2006

Verwal­tungs­gericht Braunschweig bestätigt die Untersagung privater Sportwetten

Das Verwal­tungs­gericht Braunschweig hat entschieden, dass das Anbieten und die Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom staatlichen Unternehmen ODDSET veranstaltet werden, verboten ist und mit sofortiger Wirkung untersagt werden kann.

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hatte im März festgestellt, dass ein staatliches Wettmonopol nicht dem Grundgesetz widerspricht, wenn es dazu dient, die mit der Veranstaltung von Wetten einhergehenden Gefahren wie z.B. Wettsucht und die damit verbundene Kriminalität einzudämmen. Die zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Handhabung der staatlich konzes­si­o­nierten Unternehmen - ODDSET - entspreche diesen Anforderungen allerdings nicht. Bei ODDSET stehe die Erweiterung des Kundenkreises und nicht die Eindämmung der Gefahren im Vordergrund. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hatte aber den Ländern bis zum 31.12.2007 Zeit gelassen, die Gesetzeslage anzupassen und für die Zeit bis dahin z.B. angeordnet, dass ODDSET seine Werbung auf eine sachliche Information zurückfahren und die Verbraucher vor den Gefahren des Wettens warnen müsse. Wenn diese Forderungen umgesetzt würden, sei das Anbieten privater Sportwetten weiterhin untersagt.

Das Nds. Innen­mi­nis­terium hatte bereits im September 2005 einem Braunschweiger Wettbüro seine Tätigkeit untersagt und jetzt im Juli 2006 angeordnet, dass die Schließung der Annahmestelle vor der gerichtlichen Haupt­sa­cheent­scheidung über die Untersagung erfolgen solle. In dem dagegen von dem Braunschweiger Wettbüro eingeleiteten Verfahren machte der Antragsteller geltend, dass die Untersagung seiner Tätigkeit während der vom Bundes­ver­fas­sungs­gericht gesetzten Übergangszeit gegen die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG und die Dienst­leis­tungs­freiheit aus Art. 49 des EG- Vertrages verstoße.

Das Verwal­tungs­gericht Braunschweig entschied, dass das Anbieten gewerblicher privater Sportwetten sowohl nach Verfassungs- als auch nach Europarecht auch während der Übergangszeit weiterhin verboten bleibt. Das Land Niedersachsen habe die Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts hinsichtlich des Werbeverhaltens von ODDSET ausreichend umgesetzt und der Gesetz­ge­bungs­prozess sei eingeleitet worden. Das Verwal­tungs­gericht Braunschweig befindet sich mit dieser Entscheidung in Übereinstimmung mit der oberge­richt­lichen Rechtsprechung anderer Bundesländer.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 10.08.2006

der Leitsatz

Die Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht konzes­si­o­nierter Veranstalter verstößt weder gegen Verfas­sungsrecht noch gegen Gemein­schaftsrecht und kann unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgen.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2871

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI