03.12.2024
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Verwaltungsgericht Braunschweig Urteil26.09.2012

Verkauf von Zigaretten mit Aromakapsel in Deutschland unzulässigMit Aromakapsel ausgestattete Zigaretten nach vorliegenden Erkenntnissen gefährlicher als Zigaretten herkömmlicher Art

Zigaretten, die eine mit Menthol gefüllte Aromakapsel enthalten ("Click & Roll"-Technik), dürfen in der Bundesrepublik nicht verkauft werden. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Braunschweig.

Die streit­ge­gen­ständliche Aromakapsel ist in einen Zigaret­ten­filter integriert und kann vom Raucher durch Zerdrücken geöffnet werden. Dies führt dazu, dass Menthol freigesetzt und zusammen mit dem Rauch inhaliert wird. Das Produkt ist in Frankreich und verschiedenen anderen EU-Staaten zugelassen. Die Klägerin, ein Tabakun­ter­nehmen, wollte erreichen, dass ihr der Verkauf auch in Deutschland gestattet wird. Dies lehnte das Bundesamt für Verbrau­cher­schutz und Lebens­mit­tel­si­cherheit mit der Begründung ab, dass dem Verkauf zwingende Gründe des Gesund­heits­schutzes entgegenstünden.

Einführung von Zigaretten mit Aromakapseln würde Rauchen ungewollt attraktiver machen

Die dagegen gerichtete Klage des Zigaret­ten­her­stellers wies das Verwal­tungs­gericht Braunschweig jedoch ab. In dem Urteil führen die Richterinnen und Richter aus, dass das Bundesamt sich zu Recht auf zwingende Gründe des Gesund­heits­schutzes berufen habe. Auch wenn noch keine Studien vorlägen, aus denen sich ergibt, dass das Menthol der Kapselzigarette die Gesund­heits­schäd­lichkeit der einzelnen Zigarette weiter erhöht, seien die mit der Aromakapsel ausgestatteten Zigaretten nach den vorliegenden Erkenntnissen doch gefährlicher als Zigaretten herkömmlicher Art. Die Vermarktung der von der Klägerin entwickelten Zigarette verstoße gegen die u. a. im Rahmen­über­ein­kommen der Weltge­sund­heits­or­ga­ni­sation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs festgelegten Grundsätze, d. h. gegen die "Framework Convention on Tobacco Control" (FCTC). Danach solle die Attraktivität von Tabakprodukten nicht durch neuartige Produkte gesteigert werden. Durch die Einführung von Zigaretten mit Aromakapseln werde das Rauchen aber attraktiver gemacht.

Gefahr der Nikoti­n­ab­hän­gigkeit durch Art der Zigarette vor allem für Gelegen­heits­raucher und junge Raucher

Die Aromakapsel-Technik biete die Möglichkeit, zunächst eine "ganz normale" Zigarette zu rauchen und dies dann durch das Zerbrechen der Kapsel mit einem atemer­fri­schenden Menthol­ge­schmack zu beenden. Dieser Effekt sei für Raucher attraktiv und begründe damit die Gefahr, dass Abhängigkeiten zumindest aufrecht­er­halten bleiben. Auch Gelegen­heits­raucher, die wegen des beißenden und unangenehmen Geschmacks nicht regelmäßig zur Zigarette greifen, könnten durch diese Art der Zigarette nikotinabhängig werden. Besonders attraktiv sei die Zigarette für junge Raucher, die nach Äußerungen aus dem Herstel­ler­un­ter­nehmen durch die Aromakapsel-Technik als Zielgruppe angesprochen würden.

Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig/ra-online

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