21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Braunschweig Beschluss16.07.2007

Imker haben keinen Anspruch auf Abernten von Gen-MaisEilantrag wegen Gefahr der erhöhten Bienen­s­terb­lichkeit abgelehnt

Das Bundesamt für Verbrau­cher­schutz und Lebens­mit­tel­si­cherheit ist nicht verpflichtet, zum Schutz von Honigbienen anzuordnen, angebauten gentechnisch veränderten Mais (sogenannten Gen-Mais) vor der Blüte abzuernten. Das hat das Verwal­tungs­gericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden.

Zwei Berufsimker aus Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern, die jeweils über 100 Bienenvölker verfügen, hatten vor dem Verwal­tungs­gericht beantragt, das Bundesamt im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Blüte der gentechnisch veränderten Mais-Pflanzen zu verhindern. Sie befürchten, dass der Gen-Mais zu einer erhöhten Bienen­s­terb­lichkeit führt.

Die Richter lehnten den Eilantrag ab, ohne die wissen­schaftlich umstrittene Frage nach dem Zusammenhang von Gen-Mais und Bienen­s­terb­lichkeit zu entscheiden. Das Bundesamt habe keine rechtliche Möglichkeit, die von den Antragstellern begehrten Maßnahmen anzuordnen. Es sei nur zuständig für die Erteilung von Genehmigungen, die zum Verkauf von Gen-Mais durch den Erzeuger an Landwirte notwendig seien, nicht jedoch für Maßnahmen gegen bereits angebauten Gen-Mais. Für diese Maßnahmen seien die Landesämter für Verbrau­cher­schutz und Lebens­mit­tel­si­cherheit zuständig.

Außerdem entschied die Kammer, das Bundesamt sei nicht verpflichtet, für das Jahr 2007 Beobachtungen der von dem Gen-Mais ausgehenden Umweltwirkungen (ein sogenanntes Monitoring) anzuordnen. Diese Anordnung habe das Bundesamt für die Folgejahre bereits getroffen. Für 2007 könne das Bundesamt im Rahmen seiner Befugnisse keine der von den Antragstellern geforderten Anordnungen mehr treffen: Das Amt könne nur im Zusammenhang mit dem Verkauf des Saatgutes durch den Erzeuger tätig werden; dieser habe für die Saison 2007 aber bereits stattgefunden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 16.07.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4551

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI