18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss22.08.2011

VG Berlin: Eilantrag gegen Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011 erfolglosGebäude- und Wohnungszählung verfas­sungsgemäß

Die nach dem Zensusgesetz 2011 vorgesehene Gebäude- und Wohnungszählung ist verfas­sungsgemäß. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Berlin.

Die Antragstellerin im zugrunde liegenden Fall ist eine privat­rechtliche Wohnungs­bau­ge­n­os­sen­schaft, die für sich als „Mieter­ge­nos­sen­schaft in und über den Prenzlauer Berg hinaus“ wirbt, etwa 600 Mitglieder und einen Bestand von 650 Wohnungen und Gewer­be­ein­heiten hat. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übersandte ihr das „an alle Auskunfts­pflichtigen der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011“ adressierte Formu­lar­schreiben nebst Fragebögen zu 113 Wohnungen.

Eingriff in Grundrecht auf informationelle Selbst­be­stimmung hier zulässig

Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies den hiergegen gerichteten Eilantrag ab. Gegen das so genannte Erstan­kün­di­gungs­schreiben sei ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schon nicht statthaft, weil zunächst ein förmlicher Bescheid des Amtes für Statistik abgewartet werden müsse. Zum anderen sei die Gebäude- und Wohnungszählung verfassungsgemäß. Zwar werde mit der Erhebung von Auskünften in das Grundrecht auf informationelle Selbst­be­stimmung eingegriffen. Eine solche Erhebung sei aber zulässig. Sie beruhe auf einem förmlichen Gesetz, das deren Zweck klar umgrenze und sowohl die erhebungs­be­rechtigte Stelle als auch den Kreis der Auskunfts­pflichtigen festlege. Sie diene legitimen Zwecken des gemeinen Wohls, weil die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung u.a. zur Erfüllung einer EU-Berichtspflicht sowie für volks­wirt­schaftliche Zwecke benötigt würden.

Sorge hinsichtlich Zweck­ent­fremdung oder Missbrauch von Daten diffus und unbegründet

Sie sei auch nicht unver­hält­nismäßig. Selbst wenn mit der Erhebung sensible Angaben verlangt werden sollten, dienten diese allein statistischen Zwecken, würden also nur losgelöst von den Personal- bzw. Unter­neh­mensdaten in anonymisierter Form verarbeitet. Die von der Antragstellerin geäußerte Sorge, Daten könnten zweckentfremdet oder missbraucht werden, sei diffus und unbegründet. Das Zensusgesetz und das Bundess­ta­tis­tik­gesetz stellten schließlich durch organi­sa­to­rische und verfah­rens­rechtliche Regelungen hinlänglich sicher, dass die Angaben nicht auch zu anderen Zwecken ge- oder missbraucht würden, insbesondere sei nicht erkennbar, dass die Aufbe­wah­rungsfrist von maximal vier Jahren unver­hält­nismäßig lang sei.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss12173

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI