Dokument-Nr. 30055
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Berlin Beschluss21.03.2021
Verdacht auf Nähe zu kriminellem Clan verhindert vorerst Einstellung bei Berliner PolizeiVG Berlin lehnt Eilantrag eines Polizeibewerbers ab
Steht ein Bewerber für den Polizeivollzugsdienst im Verdacht der Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus, darf seine Einstellung nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bis zur Klärung der Vorwürfe verweigert werden.
Der 1998 geborene Antragsteller bewarb sich beim Land Berlin um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst des mittleren Polizeivollzugsdienstes (Laufbahnzweig Schutzpolizei) zum 1. März 2021. Dies lehnte der Polizeipräsident in Berlin ab. Im Rahmen der Leumundsprüfung sei eine große räumliche, freundschaftliche und verwandtschaftliche Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus festgestellt worden; dies berge - auch wenn der Antragsteller strafrechtlich nicht vorbelastet sei - das erhebliche Risiko eines Interessenkonflikts, der im unauflösbaren Widerspruch zum Polizeiberuf stehe. Ferner sei die Einflussnahme Dritter auf seine Dienstausführung zu befürchten. Hiergegen hat der Antragsteller Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt.
Bedarf weiterer Aufklärung im Klageverfahren
Das Verwaltungsgericht lehnte den auf die Einstellung zum 1. März ebenso wie zum 1. September 2021 gerichteten Eilantrag ab. Der Verdacht der Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus begründe Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers. Zur Klärung der gegen den Antragsteller erhobenen Vorwürfe sei eine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich, die erst im Klageverfahren erfolgen könne. Hier müsse die Frage beantwortet werden, ob es hinreichende Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt bzw. die Einflussnahme Dritter auf seine Dienstausübung des Antragstellers geben könne.
Verbindungen zu kriminellen Mitgliedern einer arabischstämmigen Großfamilie noch zu prüfen
Anhaltspunkte hierfür folgten nach Einschätzung des LKA u.a. aus seinen engen Kontakten mit einer Person, die bisher 29 Mal polizeilich in Erscheinung getreten sei, davon in 24 Fällen als Tatverdächtiger von Gewaltdelikten wie einfacher und gefährlicher Körperverletzung und von sieben Betrugsstraftaten sowie vereinzelten Diebstählen und Bedrohung. Unter den Mittätern hätten sich Personen befunden, die Straftaten begingen, die der Clankriminalität zuzuordnen seien. Demgegenüber habe der nicht vorbelastete Antragsteller die Verbindungen bestritten. Bei dieser Sachlage bedürfe es weiterer Aufklärung, ob es Verbindungen des Antragstellers zu kriminellen Mitgliedern einer arabischstämmigen Großfamilie gebe und ob diese Verbindungen gegebenenfalls die Bedenken des Antragsgegners an der persönlichen Eignung stützen können.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30055
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.