18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31892

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil19.05.2022

Kein Außenaufzug an denkmal­ge­schützem GebäudeInnenaufzug aber zulässig

Die Errichtung eines gläsernen Außenaufzugs im Innenhof eines denkmal­ge­schützten Gebäudes kann im Einzelfall dessen Erschei­nungsbild derart beeinträchtigen, dass die Erteilung einer denkma­l­recht­lichen Genehmigung hierfür ausscheidet. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Der Kläger ist Mitglied einer Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft, in deren Eigentum ein Grundstück in Berlin Pankow steht. Das Grundstück ist mit einem fünfge­schossigen Wohnhaus aus dem Jahr 1873 bebaut, das Teil eines denkmal­ge­schützten Ensembles am Kollwitzplatz ist. Die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft beabsichtigt den Anbau eines Aufzugs und beantragte einen Bauvorbescheid zur Zulässigkeit eines Außenaufzugs im Innenhof. U.a. gegen die Feststellung der denkma­l­recht­lichen Unzulässigkeit dieser Planung hat der Kläger Klage erhoben, die insoweit ohne Erfolg blieb.

Erschei­nungs­bildes zu sehr beeinträchtigt

Das Verwal­tungs­gericht bestätigte die Einschätzung der Denkmalbehörde. Die Beein­träch­tigung des Erschei­nungs­bildes sei mehr als nur geringfügig. Auch der Hofraum des Gebäudes sei als räumliches Element ein erhaltenswertes Dokument der Berliner Mietshausarchitektur des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Grundsätzlich könne dem Denkmalschutz bei Außenaufzügen zwar durch verglaste Aufzüge Rechnung getragen werden, welche die Fassade und Sichtachsen möglichst wenig verdeckten. Im konkreten Fall sei die Hoffassade aber bereits durch früher angebaute Balkone im Erscheinungsbild beeinträchtigt worden.

Öffentliches Interesse an unveränderter Erhaltung des Denkmals vorrangig

Wenn aber die städtebauliche Aussagekraft eines Gebäudes bereits geschmälert sei, ohne dass - wie hier - die Denkmal­wür­digkeit ganz entfallen wäre, steige das relative Gewicht weiterer Beein­träch­ti­gungen. In derartigen Fällen trete das öffentliche Interesse an der unveränderten Erhaltung des Denkmals stärker in den Vordergrund. Die Klage hatte allerdings Erfolg, soweit die Behörde auch die Zulässigkeit eines Innenaufzugs aus erhaltungs- und denkma­l­recht­lichen Gründen für unzulässig gehalten hatte. Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg möglich.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31892

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI