18.10.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss25.10.2010

VG Berlin: "Gelbe Tonne Plus" der ALBA GmbH darf vorerst stehen­bleibenBSR-Vorhaben zur Einführung der kommunalen Wertstofftonne „Orange Box“ durch "Gelbe Tonne Plus" nicht gefährdet

Die ALBA GmbH darf das seit 2004 betriebene Wertstoff­sam­mel­system „Gelbe Tonne Plus“ vorerst weiter in Berlin betreiben, aber nicht über die bislang bereits angeschlossenen 410.000 Haushalte ausweiten. Dies geht aus einer vorläufigen Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin hervor, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Unter­sa­gungs­ver­fügung der Senats­ver­waltung für Gesundheit, Umwelt und Verbrau­cher­schutz angeordnet wurde.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Senats­ver­waltung der ALBA GmbH im August 2010 das weitere Einsammeln und Entsorgen von Nicht­ver­pa­ckungs­ab­fällen - hierzu zählen z.B. Elektro­klein­geräte, Holz, Bratpfannen, Kunst­stoff­spielzeug etc. - über das Sammelsystem „Gelbe Tonne Plus“ untersagt. Die sofortige Vollziehung der Maßnahme war im Wesentlichen mit der Begründung angeordnet worden, das Sammelsystem entziehe dem öffentlich-rechtlichen Entsor­gungs­träger BSR fortlaufend Haushalts­abfälle und stelle damit die Planungs­grundlagen der öffentlichen Abfal­l­ent­sorgung in Frage. Es sei dem öffentlichen-rechtlichen Entsor­gungs­träger nicht zumutbar, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einen erheblichen Mengen- und Gebüh­ren­rü­ckgang zu verkraften bzw. durch eine entsprechende Gebüh­re­n­er­höhung auffangen zu müssen.

Gericht verneint Eilbe­dürf­tigkeit der Untersagung hinsichtlich bisheriger Sammeltätigkeit der ALBA GmbH

Dem ist das Verwal­tungs­gericht Berlin nur teilweise gefolgt. Wegen der Komplexität des Streitstoffes hat sich das Gericht noch nicht abschließend zur Rechtmäßigkeit der Unter­sa­gungs­ver­fügung geäußert, sondern lediglich die von der Senats­ver­waltung angenommene Eilbe­dürf­tigkeit der Untersagung hinsichtlich der bisherigen Sammeltätigkeit der ALBA GmbH verneint. Es sei derzeit nicht erkennbar, dass durch die Entziehung überlas­sungs­pflichtiger Haushalts­abfälle die Planungs­grundlage der öffentlichen Abfal­l­ent­sorgung in Frage gestellt werde. Dem jetzigen Sammelvolumen der „Gelben Tonne Plus“ von 4.500 Jahrestonnen stehe nämlich ein Wertstoff­sam­mel­volumen der BSR von 300.000 Jahrestonnen gegenüber.

Sammeltätigkeit der ALBA GmbH betrifft nur ein Viertel der privaten Haushalte – Einführung der Wertstofftonne „Orange Box“ für verbleibende Haushalte ohne Weiteres möglich

Das Vorhaben der BSR, in Berlin flächendeckend die eigene kommunale Wertstofftonne „Orange Box“ einzuführen, sei durch den vorübergehenden Weiterbetrieb der „Gelben Tonne Plus“ nicht gefährdet, weil die bisherige Sammeltätigkeit der ALBA GmbH nur etwa ein Viertel der privaten Haushalte erfasse. Die kurzfristige Einführung der kommunalen Wertstofftonne „Orange Box“ sei daher ohne Weiteres für drei Viertel der verbleibenden Haushalte möglich. Ökologische Aspekte könnten die sofortige Einstellung der Sammlung über die „Gelbe Tonne Plus“ nicht rechtfertigen, weil sich die BSR zur Verwertung dieser Abfälle gerade privater Verwerter - darunter der ALBA GmbH - bediene. Schließlich sei auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass im Rahmen der für Herbst 2011 auf Bundesebene erwarteten Novellierung des Kreis­l­auf­wirt­schaft­ge­setzes das Sammelsystem der ALBA GmbH rechtlich legitimiert werde. Eine Ausweitung des Wertstoff­sam­mel­systems könne die Antragstellerin indes nicht verlangen, da dies in die bestehenden Entsor­gungs­strukturen eingreifen würde.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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