21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil13.11.2020

Bundes­kanz­leramt muss Auskunft zu Hintergrund­gesprächen gebenPresse­recht­licher Auskunfts­an­spruch steht schutzwürdigen Interessen nicht entgegen

Das Bundes­kanz­leramt ist nach einem Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Berlin verpflichtet, einem Pressevertreter Auskunft über sogenannte Hintergrund­gespräche zu geben

Im hier vorliegenden Fall begehrt der Kläger, Journalist einer Tageszeitung, vom Bundeskanzleramt Auskunft darüber, welche Hinter­grund­ge­spräche unter Beteiligung des Bundes­kanz­leramts im Jahr 2016 stattgefunden haben. Hinter­grund­ge­spräche sind solche zwischen Vertretern dieses Amtes und Journalisten, über die zwischen den Teilnehmern Vertraulichkeit verabredet wurde. Konkret erfragt der Kläger Datum, Veran­stal­tungsort, Teilnehmer und Themen sowie Infor­ma­ti­o­ns­inhalte der Hinter­grund­ge­spräche. Außerdem möchte er wissen, an welchen Hinter­grund­ge­sprächen im Jahr 2016 die Bundeskanzlerin teilgenommen hat.

VG bejahrt Auskunfts­an­spruch

Das Verwal­tungs­gericht hat der Klage stattgegeben. Der Kläger könne die begehrten Informationen auf Grundlage des aus Art. 5 Grundgesetz folgenden presse­recht­lichen Auskunfts­an­spruchs verlangen. Der Auskunft­s­er­teilung stünden die von der Beklagten geltend gemachten schutzwürdigen Interessen öffentlicher Stellen oder Privater an der Vertraulichkeit dieser Informationen nicht entgegen. Es sei auch davon auszugehen, dass die Informationen bei der Beklagten vorhanden seien. Im Presserecht könne zum Infor­ma­ti­o­ns­bestand einer Behörde auch das nicht verschrift­lichte dienstliche Wissen von Mitarbeitern gehören. Der für die Zusam­men­stellung der betreffenden Informationen erforderliche Verwal­tungs­aufwand sei nicht unver­hält­nismäßig.

Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen

Das VG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil29470

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI