18.10.2024
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Dokument-Nr. 31846

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil08.06.2022

Presse­recht­licher Auskunfts­an­spruch: Auskunftsklage eines Journalisten zu Hintergrund­gesprächen des Kanzleramts abgewiesenGrenze zu einer von der Beklagten nicht geschuldeten Sachverhalts­ermittlung ist überschritten

Das Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Journalisten - Redakteur einer Berliner Tageszeitung - gegen das Bundes­kanz­leramt auf Erteilung von Auskünften zu den im Jahr 2016 vom Bundes­kanz­leramt bzw. der damaligen Bundeskanzlerin geführten Hintergrund­gesprächen abgewiesen. Damit hat es das stattgebende Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Berlin vom 13. November 2020 geändert.

Das Bundes­kanz­leramt hatte es abgelehnt, die vom Kläger unter Verweis auf den presse­recht­lichen Auskunftsanspruch erbetenen Auskünfte zu Datum, Veran­stal­tungsort, Themen, Teilnehmern und den konkreten Inhalten aller im Jahr 2016 durchgeführten Hinter­grund­ge­spräche des Bundes­kanz­leramts zu erteilen. Es berief sich unter anderem auf den vertraulichen Charakter von Hinter­grund­ge­sprächen.

Keine Informationen zu den Hinter­grund­ge­sprächen vorhanden

Der 6. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts hat entschieden, dass die vom Kläger verlangten Informationen zum maßgeblichen gegenwärtigen Zeitpunkt beim Bundes­kanz­leramt nicht vorhanden seien. Informationen zu den Hinter­grund­ge­sprächen seien weder in Akten oder Vorgängen des Bundes­kanz­leramts dokumentiert noch bei im Bundes­kanz­leramt tätigen Personen abzufragen. Sämtliche Personen, die für das Bundes­kanz­leramt an den Hinter­grund­ge­sprächen teilgenommen haben könnten, seien im Zuge des Regie­rungs­wechsels ausgeschieden. Das Bundes­kanz­leramt sei auch nicht verpflichtet zu ermitteln, welche weiteren bei ihm tätigen Personen potenziell in der Lage wären, hierzu Angaben zu machen. Mit einer solchen und Befragung würde die Grenze zu einer von der Beklagten nicht geschuldeten Sachver­halt­s­er­mittlung überschritten.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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