21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 32738

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil14.03.2023

Verkehrs­be­ru­higung in der Bergmannstraße rechtmäßigVG lehnt beide Klagen ab

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat entschieden, dass die im Juli 2021 zur Verkehrs­be­ru­higung in der Bergmannstraße getroffenen straßen­verkehrs­behördlichen Anordnungen rechtmäßig sind. In der Bergmannstraße wurde zwischen Nostitzstraße und Zossener Straße eine Einbahnstraße und ein Zweirich­tungs­radweg eingerichtet, auf denen ein Tempolimit von 10 km/h gilt.

Ein Anwohner der Nostitzstraße klagte gegen die Einbahn­stra­ßen­re­gelung. Diese habe zu einer Zunahme des Lärms durch einen gestiegenen Liefer- und Durch­gangs­verkehr, vor allem in den frühen Morgenstunden, geführt. Der Beklagte habe keine hinreichenden Ermittlungen zur Feststellung einer konkreten Gefahrenlage angestellt und die Auswirkungen auf Anwohner - wie den Kläger - nicht ausreichend berücksichtigt.

Überpro­por­tional viele Unfälle mit Radfahrenden

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Das Bezirksamt als Straßen­ver­kehrs­behörde könne nach der Straßen­ver­kehrs­ordnung die Benutzung von Straßen beschränken, wenn besondere örtliche Verhältnisse zu einer Gefahrenlage führten. Eine solche qualifizierte Gefahrenlage habe in der Bergmannstraße nach den Unfall­sta­tistiken bestanden. Zuletzt habe die polizeiliche Unfallstatistik die Bergmannstraße als Unfall­häu­fungspunkt eingeordnet, an dem überpro­por­tional Radfahrende von Unfallfolgen betroffen gewesen seien (vier Schwerverletzte und 13 Leichtverletzte in den Jahren 2018 bis 2020).

Behörde durfte Verkehrs­si­cherheit höher gewichten

Die getroffenen Maßnahmen zur Verkehrs­be­ru­higung seien auch nicht ermes­sens­feh­lerhaft. Die Behörde habe die Verkehr­s­ent­wicklung in der Nostitzstraße ausreichend berücksichtigt. Die Verkehrssicherheit habe dabei höher gewichtet werden dürfen als das Interesse des Anwohners, von Lärm durch erhöhten Verkehr am Morgen verschont zu bleiben, zumal seine Angaben zur Lärmbelastung vage geblieben seien. Die Behörde habe bei der Wahl zwischen mehreren möglichen Maßnahmen zur Verkehrs­be­ru­higung eine Einschät­zungs­prä­ro­gative.

Fahrradfahrer wandte sich gegen Tempolimit

In einem weiteren Klageverfahren wandte sich ein Fahrradfahrer gegen das Tempolimit von 10 km/h auf dem etwa 250 m langen Teilstück der Bergmannstraße zwischen Nostitzstraße und Zossener Straße. Er argumentierte, dass Unfälle bereits durch den neuen Radweg vermieden würden und das Tempolimit, an das sich nahezu keiner halte, nicht notwendig sei. Auch diese Klage wies das Verwal­tungs­gericht mit ähnlicher Begründung wie im Eilverfahren ab.

Tempo 10 soll vor allem Fußgänger schützen

Gerade die bauliche Umgestaltung der Straße, die ein zentraler Aufenthaltsort im Kiez und auch überörtlich beliebt sei, habe zu einer komplexen Gemengelage von Fuß-, Rad-, Liefer- und Durch­gangs­verkehr geführt. Tempo 10 schütze insbesondere die erheblich gestiegene Zahl der querenden Fußgänger. Dass Fahrradfahrer ohne die Geschwin­dig­keits­be­schränkung ebenso schnell führen wie bei einer Geschwin­dig­keits­be­schränkung von 10 km/h, sei reine Spekulation und stelle die Erfor­der­lichkeit der Maßnahme nicht infrage. Gegen die beiden Urteile kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32738

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI