21.11.2024
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Verwaltungsgericht Augsburg Urteil29.03.2011

Genmais: VG Augsburg bestätigt Vernichtung von gentechnisch veränderten Maispflanzen und SaatgutAuch bei Unkenntnis über Verunreinigung des Saatguts ist Anordnung zur Vernichtung von Pflanzen und Saat rechtmäßig

Die Anordnung zur Vernichtung von gentechnisch verändertem Saatgut und von Maispflanzen ist auch dann rechtmäßig, wenn die Landwirte das Saatgut in Unkenntnis der Verunreinigung ausgesät haben. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Augsburg

Im April 2010 hatte der beklagte Freistaat Bayern durch ein Testergebnis des Nieder­säch­sischen Landesamtes für Verbrau­cher­schutz und Lebens­mit­tel­si­cherheit erfahren, dass in einer beim Hersteller entnommenen Probe einer Partie der Sorte PR38H20 Bestandteile der gentechnisch veränderten Linie NK 603 nachgewiesen wurden. Maispflanzen mit dieser gentechnischen Veränderung sind resistent gegen Pflan­zen­schutz­mittel. In der Europäischen Union sind sie nicht zum Anbau zugelassen. Der Betrieb der Kläger hatte - wie viele andere Betroffene - das Saatgut in Unkenntnis der Verunreinigung bereits im März 2010 auf insgesamt 36 ha ausgesät.

Landwirte kommen Anordnung zur Vernichtung von Pflanzen und Saatgutes nach, begehrten aber Feststellung der Rechts­wid­rigkeit der Anordnung

In der Folge ordnete die Regierung von Oberbayern in zahlreichen Fällen die Vernichtung der Maispflanzen und des Saatguts an. Die Kläger und andere betroffene Landwirte kamen der Anordnung zunächst nach, begehrten aber im Anschluss von den Verwal­tungs­ge­richten die Feststellung, dass die Anordnung rechtswidrig war. Allein beim Bayerischen Verwal­tungs­gericht Augsburg wurden über 50 Klagen anhängig gemacht, um eine Klärung der Rechtslage im Hinblick auf mögliche Schaden­s­er­satz­ansprüche und die Gefahr einer Wiederholung in ähnlichen Fällen herbeizuführen.

Sofortige Vernichtung der Pflanzen und des Saatguts erforderlich und angemessen

Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vernichtung der Maispflanzen und des Saatguts wurde durch Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Augsburg nach der heutigen mündlichen Verhandlung bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass das von den Klägern ausgesäte Saatgut mit Körnern der gentechnisch veränderten Sorte NK 603 verunreinigt gewesen sei. Damit habe der Anbau gegen das Gentech­nik­gesetz verstoßen, auch wenn den Klägern die Verunreinigung nicht bekannt gewesen sei. Die Ermes­sen­ent­scheidung der Regierung von Oberbayern, die Pflanzen und das Saatgut vernichten zu lassen, sei fehlerfrei gewesen. Angesichts der Gefahr des Auskreuzens der gentechnisch veränderten Maissorte in andere konventionelle Maiskulturen und der nicht abgeschlossenen wissen­schaft­lichen Beurteilung der Auswirkungen der Maissorte NK 603 auf die Umwelt sei eine sofortige Vernichtung der Pflanzen und des Saatguts erforderlich und angemessen gewesen. Wegen der Vielzahl der weiter anhängigen Verfahren hat das Gericht die Berufung zum Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof zugelassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Augsburg/ra-online

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