21.02.2025
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
21.02.2025  
Sie sehen einen Kuhstall von innen mit vielen braun-weißen Kühen.

Dokument-Nr. 34790

Sie sehen einen Kuhstall von innen mit vielen braun-weißen Kühen.
Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Aachen Urteil11.02.2025

Landwirt erhält keine Entschädigung nach behördlich angeordneter RindertötungTierseu­chenkasse zahllt wegen verschiedener tierschutz­recht­licher Verstöße nicht

Ein Landwirt, dem die Städteregion Aachen als Tierschutz­behörde im Jahr 2019 nach amtlicher Feststellung eines überwiegend positiven BHV1-Befunds (Rinderherpes) aufgegeben hatte, nahezu seinen gesamten Rinderbestand tierschutz­gerecht töten zu lassen, bekommt keine Entschädigung für die getöteten Tiere. Das hat das Verwal­tungs­gericht Aachen nunmehr entschieden.

Nach erfolgloser Anfechtung der Tötungs­a­n­ordnung (Verwal­tungs­gericht Aachen, Beschluss v. 24.07.2019 - 7 L 835/19 -) waren im Jahr 2020 insgesamt 453 Rinder geschlachtet worden. Seinen hierauf gestützten Entschä­di­gungs­antrag über insgesamt rund 173.000 Euro hatte die Landwirt­schafts­kammer NRW als Tierseuchenkasse wegen verschiedener tierschutz­recht­licher Verstöße abgelehnt. Das Verwal­tungs­gericht hat diese Entscheidung nunmehr als rechtmäßig bestätigt. Zur Begründung hat es unter anderem ausgeführt:

Behördlich angeordnete Rindertötung begründet grundsätzlich einen Entschä­di­gungs­an­spruch - Anspruch ist aber hier entfallen

Grundsätzlich begründet die behördlich angeordnete Rindertötung zwar einen Entschä­di­gungs­an­spruch. Im Fall des Klägers ist dieser Anspruch aber entfallen. Denn das Tierge­sund­heits­gesetz sieht einen Ausschluss des Entschä­di­gungs­an­spruchs wegen der Verletzung von tierseu­chen­recht­lichen Schutz­a­n­ord­nungen vor. Der Verstoß muss für das Auftreten der Seuche in dem die Entschädigung auslösenden Fall nicht ursächlich geworden sein. Es genügt vielmehr, dass die Pflicht­ver­letzung - bezogen auf den konkreten Seuchenfall - geeignet war, eine Entstehung oder die Ausbreitung der Seuche zu fördern. Dies hat die Landwirt­schafts­kammer für den landwirt­schaft­lichen Betrieb des Klägers im Ergebnis zu Recht angenommen.

Landwirt verstieß mehrfach schuldhaft gegen die in der Tierseu­chen­ver­fügung aus dem Jahr 2019 zusätzlich angeordneten Schutzmaßregeln

Der Kläger hat in mehrfacher Hinsicht schuldhaft gegen die in der Tierseu­chen­ver­fügung aus dem Jahr 2019 zusätzlich angeordneten Schutzmaßregeln, die eine Ausbreitung der Seuche verhindern sollten, sowie gegen ein ebenfalls verfügtes Belegungsverbot verstoßen. Insbesondere hat der Kläger neben Verstößen gegen ein Aufstallgebot und ein Betre­tungs­verbot durch das Verbringen eines Deckbullen in seinen Bestand gegen das angeordnete Verbrin­gungs­verbot verstoßen. Zudem sind im Betrieb des Klägers auch nach der Anordnung eines Belegungs­verbots weiterhin Tiere besamt oder gedeckt worden.

Zu Lasten des Klägers ist dabei zu berücksichtigen, dass es sich nicht um einen vereinzelten, geringfügigen Verstoß gegen die Tierseu­chen­ver­fügung handelt, sondern er gleich mehrere tierseu­chen­rechtliche Schutzmaßregeln schuldhaft missachtet hat. Die vorliegenden Verstöße waren bei einer Gesamtschau auch nicht nur mit einem geringen Gefahrenrisiko hinsichtlich der Ausbreitung des BHV1-Herpesvirus (Bovinen Herpesvirus) verbunden. Vielmehr sind Aufstallgebot sowie Verbringungs- und Betre­tungs­verbote grundlegende Schutzmaßnahmen gegen eine Ausbreitung der Seuche. Der Verstoß gegen das Belegungsverbot ist ebenfalls als erheblich einzustufen. Dem Kläger steht daher auch nicht jedenfalls eine Teilent­schä­digung zu, weil weder eine lediglich geringe Schuld festzustellen ist noch das Vorliegen einer unbilligen Härte.

Der Kläger kann die Zulassung der Berufung gegen das Urteil beantragen. Über diesen Antrag entscheidet das Oberver­wal­tungs­gericht in Münster.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34790

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI