21.08.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
21.08.2025 
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 35323

Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
Drucken
Urteil20.08.2025Landgericht Landau
ergänzende Informationen

Landgericht Landau Urteil20.08.2025

15-jährige Schülerin nach Amoklauf-Plänen mit Mitschülern wegen Verabredung zu einem Verbrechen des Mordes verurteiltUrteil im Verfahren „Nordringschule“

Wegen eines geplanten Amoklauf an der Nordringschule in Landau ist eine 15-jährige Schülerin schuldig gesprochen worden. Das Jugendgericht sah in den Plänen zum Amolauf an der Schulde die Verabredung zum Mord.

Die Große Jugendkammer hat die heute 15 Jahre alte Angeklagte einer Verabredung zu einem Verbrechen des Mordes schuldig gesprochen. Die Jugendkammer hat unter Anwendung von Jugendrecht hinsichtlich der Angeklagten die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für die Dauer von zwei Jahren zurückgestellt. Ferner hat es der Jugendlichen, die heute in einem anderen Bundesland lebt, mehrere Weisungen in Bezug auf ihre weitere Lebensführung erteilt. Sofern sich die Jugendliche in dieser Zeit an die Weisungen hält und strafrechtlich nicht mehr auffällig wird, kann der Schuldspruch in zwei Jahren getilgt werden. Sollte sich aber im Verlauf der Bewährungszeit zeigen, dass die Anordnung einer Jugendstrafe doch geboten sein kann, wird die Jugendkammer hierüber im Rahmen einer dann neu anzuberaumenden Haupt­ver­handlung zu entscheiden haben.

Das Urteil gründet auf der – nach mehrtägiger Haupt­ver­handlung gewonnenen - Feststellung der Kammer, dass die Jugendliche im November/Dezember 2024 mit einem ehemaligen Mitschüler verbindlich verabredet hatte, einen Amoklauf an einer Landauer Schule durchzuführen. Die beiden hatten beabsichtigt, dass dabei mehrere Schüler und Lehrer der Schule zu Schaden kommen sollten.

Am Morgen des vorgesehenen Tattags hatte die Angeklagte dann aber Skrupel bekommen, weshalb sie mit dem ehemaligen Mittäter übereinkam, die Gewalttat an jenem Tag doch nicht durchzuführen und diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zu dem Amoklauf kam es in der Folge dann aber u.a. deshalb nicht, weil der ehemalige Mittäter zwischen­zeitlich festgenommen wurde; gegen den Mittäter ist mit Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 16.06.2025 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden.

Quelle: Landgericht Landau in der Pfalz, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35323

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI