08.08.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
08.08.2025 
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 35273

Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
Drucken
Urteil07.07.2025Verwaltungsgericht Aachen5 K 202/24
Urteil07.07.2025Verwaltungsgericht Aachen5 K 204/25
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Aachen Urteil07.07.2025

Verwaltungsgericht Aachen Urteil07.07.2025

Wohnanlage als Baudenkmal bei besonderer äußerer Gestaltung der Häuser und besonderen, archi­tek­tur­ge­schichtlich bedeutsamen Merkmalen, wie wandfeste Skulpturen und ReliefsDenkmalschutz für "Meisenheimer-Siedlung" in Düren bestätigt

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat entschieden, dass die Stadt Düren die "Wohnanlage Im Eschfeld" als Baudenkmal in ihre Denkmalliste eintragen durfte. Gegen diese Eintragung als Denkmal hatten sich drei Bewohner der Siedlung mit ihren Klagen gewendet. Ohne Erfolg.

Aus der Begründung: Bei der aus vierzehn zweige­schossigen, miteinander verbundenen Terras­sen­häusern bestehenden Wohnanlage, die während der Jahre 1969 bis 1971 nach einem Entwurf des Architekten und Bildhauers Prof. Dr. Meisenheimer mit Unterstützung der Stadt Düren südöstlich des Dürener Stadtzentrums errichtet wurde, handelt es sich um ein Baudenkmal im Sinne des Denkmal­schutz­ge­setzes für das Land Nordrhein Westfalen.

Zeitdokument der Archi­tek­tur­ge­schichte

Die Wohnanlage ist als Zeitdokument der Archi­tek­tur­ge­schichte bedeutend für die Geschichte des Menschen. Die archi­tek­to­nischen Besonderheiten liegen zum einen in der besonderen äußeren Gestaltung der Häuser, die trotz ihrer deutlich voneinander abweichenden Größe u. a. wegen ihrer weiß geschlämmten Außenwände aus Kalksandstein als einheitliches Ganzes erscheinen. Zum anderen verfügen die Gebäude im Inneren in unter­schied­lichem Umfang auch über besondere, archi­tek­tur­ge­schichtlich bedeutsame Merkmale, zu denen u. a. wandfeste Skulpturen und Reliefs gehören.

Unter­schutz­stellung des Inneren der Wohnhäuser

Die Unter­schutz­stellung auch des Inneren der Wohnhäuser gehört dabei zum Regelfall der denkma­l­recht­lichen Sicherung eines Baudenkmals. Mit ihrer Unter­schutz­stellung unterfällt eine bauliche Anlage grundsätzlich insgesamt den Wirkungen des Denkmal­schutz­ge­setzes. Einer etwaigen, durch die Unter­schutz­stellung des Gebäudeinneren bewirkten besonderen Belastung der Eigentümer und deren Anspruch auf eine modernen Wohnansprüchen genügende Nutzung kann gegebenenfalls im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer Erlaubnis zur Vornahme von Veränderungen des Denkmals Rechnung getragen werden.

Gegen die Urteile können die Kläger jeweils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberver­wal­tungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35273

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI