18.12.2024
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Verwaltungsgericht Aachen Beschluss02.10.2012

Privater Verein darf vorläufig weiterhin mit altem Polizei-Wasserwerfer am Straßenverkehr teilnehmenVom Straßen­ver­kehrsamt verfügte Rücknahme der Zulassung aufgrund eines Verfah­rens­fehlers rechtswidrig

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat entschieden, dass ein privater Verein mit einem alten Polizei-Wasserwerfer vorläufig weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen darf, da die zuvor vom Straßen­ver­kehrsamt verfügte Rücknahme der Zulassung aufgrund eines Verfah­rens­fehlers rechtswidrig ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der von der Polizei ausrangierte Wasserwerfer auf Antrag eines von Hamburgern in Aachen gegründeten Vereins 2010 vom Straßen­ver­kehrsamt der Städteregion zum Straßenverkehr zugelassen. Der Wasserwerfer erhielt das erwünschte Kennzeichen AC-AB 1910. Der Versuch des der linken Szene zugehörenden Vereins, den Wasserwerfer bei einer Demonstration in Aachen nach einem Spiel der Alemannia gegen St. Pauli im Februar 2012 einzusetzen, wurde von der Polizei unterbunden.

Wasserwerfer weist keine technischen Mängel auf und darf daher vorläufig weiter am Straßenverkehr teilnehmen

Nach Hinweisen der Polizei verfügte das Straßen­ver­kehrsamt die Rücknahme der Zulassung. Der hiergegen gerichtete Antrag des Vereins hatte Erfolg. Die Zulassung, so das Gericht, hätte seinerzeit zwar nicht ergehen dürfen, weil nach der StVZO Polizei­fahrzeuge wie ein Wasserwerfer ohne Ausnahmegenehmigung nicht auf Private zugelassen werden dürfen. Die vom Straßen­ver­kehrsamt verfügte Rücknahme der Zulassung sei jedoch aufgrund eines Verfah­rens­fehlers rechtswidrig. Da der Wasserwerfer auch keine technischen Mängel aufweise, spreche nichts gegen eine vorläufige Teilnahme am Straßenverkehr.

Straßen­ver­kehrsamt stellt Änderungsantrag bei Gericht

Hierauf hat nun das Straßen­ver­kehrsamt reagiert, eine Ergänzung des angegriffenen Rücknah­me­be­scheides vorgenommen und zudem einen Änderungsantrag bei Gericht gestellt, über den in Kürze entschieden werden wird.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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