Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss23.05.2008
Sicherstellung eines Sportwagens zur Verhinderung der Teilnahme an einer illegalen Rallye (Rushh Drive) ist rechtmäßig
Die Polizei kann ein Auto sicherstellen, wenn davon auszugehen ist, dass der Fahrer mit dem Auto an einem illegalen Autorennen teilnehmen möchte. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren die Beschwerde des Antragstellers gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 23. Mai 2008 zurückgewiesen.
Sachverhalt
Das Kraftfahrzeug des Antragstellers war in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai 2008 in einer Halle im Raum München mit einer Reihe weiterer Fahrzeuge sichergestellt worden, um die Teilnahme an einem illegalen Autorennen zu verhindern.
Gericht: Autorennen war verboten - Sicherstellung erfolgte zu Recht
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei die Sicherstellung zu Recht erfolgt, da das im Zeitpunkt der Sicherstellung bevorstehende Autorennen nach der Straßenverkehrsordnung verboten gewesen sei. Einer richterlichen Anordnung habe es nicht bedurft und die Sicherstellung sei auch nicht unverhältnismäßig gewesen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 23.05.2008