18.01.2025
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18.01.2025  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 6101

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ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss23.05.2008

Sicherstellung eines Sportwagens zur Verhinderung der Teilnahme an einer illegalen Rallye (Rushh Drive) ist rechtmäßig

Die Polizei kann ein Auto sicherstellen, wenn davon auszugehen ist, dass der Fahrer mit dem Auto an einem illegalen Autorennen teilnehmen möchte. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschieden.

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hat in einem Eilverfahren die Beschwerde des Antragstellers gegen die Eilentscheidung des Verwal­tungs­ge­richts München vom 23. Mai 2008 zurückgewiesen.

Sachverhalt

Das Kraftfahrzeug des Antragstellers war in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai 2008 in einer Halle im Raum München mit einer Reihe weiterer Fahrzeuge sichergestellt worden, um die Teilnahme an einem illegalen Autorennen zu verhindern.

Gericht: Autorennen war verboten - Sicherstellung erfolgte zu Recht

Nach Auffassung des Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshofs sei die Sicherstellung zu Recht erfolgt, da das im Zeitpunkt der Sicherstellung bevorstehende Autorennen nach der Straßen­ver­kehrs­ordnung verboten gewesen sei. Einer richterlichen Anordnung habe es nicht bedurft und die Sicherstellung sei auch nicht unver­hält­nismäßig gewesen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 23.05.2008

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