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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil17.04.2012
Kein Anspruch des Schulträgers auf Erstattung von Kopierkosten für den UnterrichtGarantierte Lernmittelfreiheit umfasst auch Kopierkosten für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial
Öffentliche Schulträger haben keinen Anspruch gegenüber den Eltern ihrer Schüler auf die Erstattung von Kopierkosten für Unterrichtsmaterial. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit die gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt.
Im vorliegenden Fall war eine Klage der Gemeinde Königswartha gegen die Mutter von zwei Schülern, welche die Grund- und Mittelschule besuchen. Von dieser verlangte die Gemeinde die Erstattung von Kopierkosten für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial in Höhe von 34,95 €.
Unterrichtskopien fallen unter dem Begriff der Lernmittel
Für den geltend gemachten Zahlungsanspruch besteht nach Auffassung des Gerichts keine Rechtsgrundlage. Das Schulgesetz stelle keine Anspruchsgrundlage zur Verfügung. Auch allgemeine Erstattungsansprüche stünden der Gemeinde als Schulträgerin nicht zur Verfügung. Mit der Herstellung der Kopien habe sie keine Aufgabe der Eltern für diese ohne deren Auftrag wahrgenommen. Vielmehr obliege es der Gemeinde als Schulträgerin, die sachlichen Kosten für den Schulbetrieb, zu denen auch die Lernmittel gehören, zu tragen. Die Herstellung von Unterrichtskopien unterfalle dem Begriff der Lernmittel.
Frage zur zukünftigen Einführung des gesetzlichen Erstattungsanspruchs bleibt offen
Ob es in Ansehung der in Art. 102 Abs. 4 SächsVerf garantierten Lernmittelfreiheit für die Zukunft zulässig wäre, einen gesetzlichen Erstattungsanspruch für die Kosten der Herstellung von Unterrichtskopien einzuführen, hat der Senat offen gelassen. Mangels Entscheidungsrelevanz bedürfe es hier keiner Klärung, ob die Formulierung in Art. 102 Abs. 5 SächsVerf, dass das Nähere zum Umfang der Lernmittelfreiheit durch Gesetz bestimmt werde, die Einführung eines Erstattungsanspruches zulasse.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2012
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht/ ra-online
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