21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss05.11.2010

NPD hat Anspruch auf Gleich­be­handlung: Bürgerhaus Hohenmölsen muss an NPD für Bundesparteitag vermietet werdenBeschwerde der Stadt Hohenmölsen in Sachsen gegen Vermietung der Stadthalle für NPD-Bundesparteitag zurückgewiesen

Die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Halle vom 26.10.2010 hinsichtlich der Überlassung des Bürgerhauses in Hohenmölsen an die NPD wurde vom Oberver­wal­tungs­gericht Landes Sachsen-Anhalt bestätigt.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat - wie auch zuvor das Verwal­tungs­gericht - zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und insbesondere auch nach der Rechtsprechung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts nicht verbotene Parteien einen Anspruch auf Gleich­be­handlung bei der Überlassung kommunaler Einrichtungen haben und die Gemeinden als Träger öffentlicher Gewalt verpflichtet sind, diesen Gleich­be­hand­lungs­an­spruch zu beachten.

NPD hat aus verfas­sungs­recht­lichen Gründen Gleich­be­hand­lungs­an­spruch

Solange die NPD nicht durch das Bundes­ver­fas­sungs­gericht verboten ist, darf sie nicht generell von der Benutzung gemeindlicher Einrichtungen ausgeschlossen werden. Die NPD hat daher aus verfas­sungs­recht­lichen Gründen einen Anspruch auf Gleich­be­handlung mit anderen politischen Parteien. Die Stadt Hohenmölsen hatte in der Vergangenheit das Bürgerhaus mehrfach anderen politischen Parteien für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Dem Einwand der Stadt, sie habe das Bürgerhaus bisher nur für regional bestimmte (ortsgebundene) Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, ist das Gericht nicht gefolgt.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt/ ra-online

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