Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil04.05.2015
Salafist darf wegen vermuteter Beteiligung am bewaffneten "Jihad" in Syrien Reisepass entzogen werdenGefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen Passentzug
Die Entziehung eines Reisepasses ist zulässig, wenn zu befürchten ist, dass der Passbesitzer zur Unterstützung des militanten "Jihad" in Syrien ausreisen will und damit erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und wies damit die Berufung eines 23jährigen Solingers zurück, der gegen Einschränkungen seiner Ausreisefreiheit klagte.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Solingen hatte dem Kläger mit Verfügung vom 19. Dezember 2013 den Reisepass entzogen und den Geltungsbereich seines Personalausweises auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Vorausgegangen war den Maßnahmen ein Ausreiseversuch des Klägers, der am 4. Dezember 2013 daran gehindert worden war, mit zwei Begleitern, die die Behörden ebenfalls dem salafistischen Spektrum zuordnen, einen Flug Richtung Istanbul anzutreten.
Sachverhalt
Die beklagte Stadt hat angenommen, dass der Kläger erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, nämlich deren auswärtige Beziehungen. Sie hat ihre Gefahreneinschätzung, er wolle zur Beteiligung am bewaffneten "Jihad" in Syrien ausreisen, auf eine Reihe von Umständen gestützt. So befand der Kläger sich bei salafistischen Ausschreitungen in Solingen am 1. Mai 2012 am Veranstaltungsort und war nach Erkenntnissen der Polizei wie sein älterer Bruder bis zu dessen Verbot im Juni 2012 regelmäßiger Besucher des Moscheevereins "Millatu Ibrahim e. V." in Solingen. In der Folge beteiligte er sich an sogenannten Koraninformationsständen und trat als Begleiter des islamistischen Predigers Hassan Keskin sowie im Zusammenhang mit der Vereinigung "Tauhid Deutschland" in Erscheinung, die das Bundesinnenministerium im März 2015 ebenfalls verboten hat.
OVG erklärt Passentziehung und Personalausweisbeschränkung für rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat - wie bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf - die auf dieser Grundlage verfügte Passentziehung und Personalausweisbeschränkung trotz der damit verbundenen Einschränkung der Ausreisefreiheit für rechtmäßig gehalten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online