23.11.2024
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Dokument-Nr. 18440

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Urteil23.01.2015Verwaltungsgericht Arnsberg12 K 2036/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2014, 1023Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2014, Seite: 1023
  • NJW-Spezial 2014, 458 (Rainer Heß und Michael Burmann)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2014, Seite: 458, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
  • ZD 2015, 241Zeitschrift für Datenschutz (ZD), Jahrgang: 2015, Seite: 241
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ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil23.01.2015

Passentzug zur Verhinderung der Ausreise nach Syrien rechtmäßigBeabsichtigte Teilnahme am Bürgerkrieg in Syrien auf Seiten der radikalen Islamisten rechtfertigt Passentzug

Das Verwal­tungs­gericht Arnsberg hat entschieden, dass ein Passentzug, der wegen des Verdachts der beabsichtigten Teilnahme am Bürgerkrieg (Jihad) in Syrien auf Seiten der radikalen Islamisten erfolgte, rechtmäßig ist.

Das Verwal­tungs­gericht Arnsberg begründete die Entscheidung mit der Einbindung des Klägers in ein salafistisches Netzwerk. Diese dokumentiere sich unter anderem durch ein im Internet veröf­fent­lichtes Video, in dem der Kläger zur Ausreise nach Syrien aufrufe. Zudem werde der Kläger in einem staats­an­walt­schaft­lichen Ermitt­lungs­ver­fahren beschuldigt, Mitglied einer Bande zu sein, die sich zur Begehung von Straftaten zusam­men­ge­schlossen habe, um mit der jeweiligen Tatbeute den Jihad zu unterstützen. Für die Ausreiseabsicht des Klägers spreche, dass er nachweislich bereits einmal in das türkisch-syrische Grenzgebiet gereist sei und sich vermutlich über mehrere Wochen hinweg in Syrien aufgehalten habe.

Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online

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