18.01.2025
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Dokument-Nr. 18440

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Urteil23.01.2015Verwaltungsgericht Arnsberg12 K 2036/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2014, 1023Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2014, Seite: 1023
  • NJW-Spezial 2014, 458 (Rainer Heß und Michael Burmann)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2014, Seite: 458, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
  • ZD 2015, 241Zeitschrift für Datenschutz (ZD), Jahrgang: 2015, Seite: 241
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil23.01.2015

Passentzug zur Verhinderung der Ausreise nach Syrien rechtmäßigBeabsichtigte Teilnahme am Bürgerkrieg in Syrien auf Seiten der radikalen Islamisten rechtfertigt Passentzug

Das Verwal­tungs­gericht Arnsberg hat entschieden, dass ein Passentzug, der wegen des Verdachts der beabsichtigten Teilnahme am Bürgerkrieg (Jihad) in Syrien auf Seiten der radikalen Islamisten erfolgte, rechtmäßig ist.

Das Verwal­tungs­gericht Arnsberg begründete die Entscheidung mit der Einbindung des Klägers in ein salafistisches Netzwerk. Diese dokumentiere sich unter anderem durch ein im Internet veröf­fent­lichtes Video, in dem der Kläger zur Ausreise nach Syrien aufrufe. Zudem werde der Kläger in einem staats­an­walt­schaft­lichen Ermitt­lungs­ver­fahren beschuldigt, Mitglied einer Bande zu sein, die sich zur Begehung von Straftaten zusam­men­ge­schlossen habe, um mit der jeweiligen Tatbeute den Jihad zu unterstützen. Für die Ausreiseabsicht des Klägers spreche, dass er nachweislich bereits einmal in das türkisch-syrische Grenzgebiet gereist sei und sich vermutlich über mehrere Wochen hinweg in Syrien aufgehalten habe.

Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online

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