18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.

Dokument-Nr. 28697

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss30.04.2020

Corona-Pandemie: Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen bestätigt MaskenpflichtEinfache Mund-Nasen-Bedeckung dient dem Infek­ti­o­ns­schutz

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Prozess­kosten­hilfe­verfahren entschieden, dass die Verpflichtung, im öffentlichen Raum unter bestimmten Voraussetzungen eine einfache Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, aller Voraussicht nach rechtmäßig ist.

Die vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassene Corona­schutz­ver­ordnung sieht vor, dass seit dem 27. April in bestimmten sozialen Situationen, etwa beim Einkaufen, in Arztpraxen oder während des Benutzens öffentlicher Verkehrsmittel, eine textile Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, die beispielsweise auch aus einer sogenannten Alltagsmaske, einem Schal oder einem Tuch bestehen kann.

Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nase-Bedeckung nicht zu beanstanden

Zur Begründung hat das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen ausgeführt, es sei nicht zu beanstanden, dass der Verord­nungsgeber einer aktuellen Empfehlung des Robert Koch-Instituts gefolgt sei. Danach sei beim derzeitigem Erkenntnisstand davon auszugehen, dass auch gegebenenfalls privat hergestellte textile Mund-Nase-Bedeckungen eine Filterwirkung auf Tröpfchen und Aerosole entfalten könnten, die zu einer Reduzierung der Ausscheidung von Atemwegsviren über die Ausatemluft führen könne. Hierdurch erscheine es möglich, dass ihr Tragen einen Beitrag zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des von Mensch zu Mensch übertragbaren Coronavirus leiste.

Unter­schiedliche wissen­schaftliche Meinungen zur Wirksamkeit der Maskenpflicht unerheblich

Dass es unter der Vielzahl wissen­schaft­licher Meinungen auch andere Stimmen geben möge, so das Oberver­wal­tungs­gericht, die die Wirksamkeit einer einfachen Mund-Nase-Bedeckung gänzlich verneinen, stehe dem nicht entgegen. Der Verord­nungsgeber verletze seinen Einschät­zungs­spielraum grundsätzlich nicht dadurch, dass er bei mehreren vertretbaren Auffassungen einer den Vorzug gebe, solange er dabei nicht feststehende, hiermit nicht vereinbare Tatsachen ignoriere. Es sei auch unbedenklich, wenn der Verord­nungsgeber, zumal vor dem Hintergrund der Lockerungen im Bereich des Einzelhandels, die zwangsläufig zu einem Mehr an persönlichen Kontakten führten, davon ausgehe, dass unbemerkte Übertragungen allein durch kontakt­be­schränkende Maßnahmen nicht hinreichend zu vermeiden seien, sondern es flankierend zusätzlich des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung bedürfe.

Mit Maskenpflicht einhergehende Einschränkungen zumutbar

Schließlich erscheinen nach Auffassung des Oberver­wal­tungs­ge­richts die mit der Maskenpflicht verbundenen Einschränkungen angesichts des Schutzzwecks hinnehmbar. Die Trage­ver­pflichtung sei räumlich und zeitlich begrenzt. Geeignete Bedeckungen seien üblicherweise in jedem Haushalt vorhanden oder hätten jedenfalls seit der Ankündigung zum Erlass der Regelung selbst hergestellt oder im örtlichen Handel kostengünstig erworben werden können. Zudem gebe es Ausnah­me­be­stim­mungen für Kinder bis zum Schuleintritt und für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen könnten.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28697

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI