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19.05.2025 
Sie sehen eine Mutter mit ihrem Kind.

Dokument-Nr. 35068

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Beschluss04.07.2022Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen12 A 3583/20
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2022, 1687Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2022, Seite: 1687
  • NJW 2022, 2947Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2022, Seite: 2947
  • NJW 2024, 1456Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2024, Seite: 1456
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Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Minden, Urteil25.11.2020, 6 K 998/20
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss04.07.2022

Kein Unter­halts­vor­schuss bei gemeinsamem Sorgerecht und umfassenden Umgang des anderen ElternteilsKeine Alleinerziehung des antrag­stel­lenden Elternteils

Es besteht kein Anspruch auf Unter­halts­vor­schuss, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben und der andere Elternteile einen umfassenden Umgang mit dem Kind wahrnimmt. In diesem Fall liegt keine Alleinerziehung des antrag­stel­lenden Elternteils vor. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 beantragte die Mutter von Zwillingen Unterhaltsvorschuss. Sie hatte zusammen mit dem Kindesvater das Sorgerecht. Zudem nahm der Kindesvater ein umfassenden Umgang mit den Kindern wahr. So betreute der Kindesvater die Kinder mehr als ein Drittel der Schulzeiten. Die Ferienzeiten und die Feiertage waren hälftig aufgeteilt. Davon ausgehend lehnte die zuständige Behörde die Gewährung von Unter­halts­vor­schuss ab. Sie hielt die Kindesmutter für nicht alleinerziehend, da die Erzie­hungs­aufgaben zwischen den Eltern weitgehend aufgeteilt seien. Die Kindesmutter erhob nach erfolglosem Widerspruch schließlich Klage. Das Verwal­tungs­gericht Minden wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kindesmutter.

Kein Anspruch auf Unter­halts­vor­schuss

Das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts. Der Kindesmutter stehe kein Anspruch auf Unter­halts­vor­schuss zu. Sie sei nicht als alleinerziehend im Sinne des Unter­halts­vor­schuss­ge­setzes anzusehen. Das Gesamtbild des hier vereinbarten Sorgerechts einschließlich der Aufteilung des persönlichen Umgangs im Wechselmodell lasse objektiv den Eindruck einer Allein­er­zie­henden nicht entstehen. Vielmehr entspreche das Gesamtbild dem einer vollständigen Familie, in der eine wechselseitige Unterstützung der Eltern bei der Bewältigung der familiären Alltag­si­tua­tionen erfolge.

Keine Alleinerziehung bei gemeinsamen Sorgerecht und Aufteilung der Schulzeiten

In Fällen, in denen ein vollständig gemeinsames Sorgerecht mit einem Umgangsrecht für einen Elternteil vereinbart ist und tatsächlich praktiziert wird, das jedenfalls mehr als ein Drittel der Schulzeiten erfasst, scheide nach Auffassung des Oberver­wal­tungs­gericht die Annahme aus, ein Elternteil sei alleinerziehend. Keines der Elternteile müsse bei dieser Ausgestaltung der elterlichen Sorge Alltag und Erziehung der Kinder allein bewältigen, worin der Gesetzeszweck für den Unter­halts­vor­schuss liege.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

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