Dokument-Nr. 23356
Permalink https://urteile.news/
- NZV 2016, 495Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2016, Seite: 495
- Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum rechtmäßigOberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil16.06.2016, VG 1 B 37.14
- THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut begründet mangelnde Trennung zwischen Konsum von Cannabis und Führen eines PKWOberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil21.03.2013, 16 A 2006/12
- Keine Fahrerlaubnisentziehung bei einmaligen bzw. erstmaligem CannabiskonsumOberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss16.05.2014, 4 Bs 26/14
- Annahme eines gelegentlichen Cannabiskonsums aufgrund Höhe des THC-Gehalts und Angabe des Fahrzeugführers zum Cannabiskonsum zwei Tage zuvorHessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss11.10.2018, 2 B 1543/18
Oberverwaltungsgericht Bremen Beschluss25.02.2016
Bei gelegentlichem Cannabiskonsum genügt THC-Wert von über 1, ng/ml für Annahme der fehlenden FahreignungSofortiger Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt
Konsumiert ein Autofahrer gelegentlich Cannabis, so kann ihm sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er nicht hinreichend sicher zwischen Konsum und Fahren trennen kann. Dieses Trennungsvermögen liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn im Blutserum des Autofahrers ein THC-Wert von über 1, ng/ml festgestellt wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Autofahrer wurde im Oktober 2015 mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen. Hintergrund dessen war, dass bei ihm an einem Nachmittag im April 2015 anlässlich einer Verkehrskontrolle eine THC-Konzentration im Blutserum von 2, ng/ml festgestellt wurde. Der Autofahrer gab an, dass er am Vorabnd einmalig Cannabis konsumiert und es sich daher um einen "Ausrutscher" gehandelt habe. Er ging daher im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis vor.
Rechtmäßige sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis
Das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied gegen den Autofahrer. Die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig gewesen.
Unzutreffende Behauptung zum einmaligen Cannabiskonsum
Die Behauptung des Autofahrers, er habe am Vorabend, also 17,5 Stunden vor der Blutentnahme, einmalig Cannabis konsumiert, sei nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts unzutreffend. Denn THC sei im Blutserum bei einem Einzelkonsum nur 6 bis 12 Stunden nachweisbar. Bei einer THC-Konzentration ab 2, ng/ml sei davon auszugehen, dass entweder ein regelmäßiger Konsum vorliege oder der letzte Konsum innerhalb weniger Stunden vor der Blutentnahme stattgefunden habe. Der Autofahrer habe daher entweder sowohl am Abend als auch am Morgen Cannabis konsumiert, dann läge ein gelegentlicher Konsum vor, oder er habe sogar regelmäßig Cannabis eingenommen. Von einem "Ausrutscher" könne daher keine Rede sein.
Fehlende Fahreignung aufgrund THC-Werts von über 1, ng/ml
Ausgehend von einem gelegentlichen Cannabiskonsum habe sich die fehlende Fahreignung des Autofahrers nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts daraus ergeben, dass er nicht hinreichend sicher zwischen dem Konsum und dem Fahren habe trennen können. Ein solches Trennungsvermögen sei immer dann zu verneinen, wenn der im Blutserum festgestellte THC-Wert über 1, ng/ml liege. So habe der Fall hier gelegen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss23356
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.