18.01.2025
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18.01.2025  
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil16.06.2016

Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum rechtmäßigVorheriges amtsärztliches Gutachten muss von Fahr­erlaubnis­behörde nicht anfordern

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einem Fahr­erlaubnis­inhaber, der gelegentlich Cannabis konsumiert, die Fahrerlaubnis bereits dann wegen Ungeeignetheit zu entziehen ist, wenn er mit einer THC-Konzentration von 1, ng/ml Blutserum (oder mehr) am Straßenverkehr teilnimmt.

Das Gericht wies in seiner Entscheidung zudem daraufhin, dass die Fahrer­laub­nis­behörde kein vorheriges amtsärztliches Gutachten anfordern muss. Nach der Rechtsprechung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts handele es sich insoweit um einen "Risikogrenzwert". Der Wert markiere nach wissen­schaft­lichen Erkenntnissen die Grenze, ab der die Möglichkeit einer Beein­träch­tigung der Fahrtüchtigkeit nicht mehr ausgeschlossen werden könne, so das Oberver­wal­tungs­gericht.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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