Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil20.01.2016
Cannabiskonsum führt weiterhin ab 1, Nanogramm THC pro ml Blutserum zu FührerscheinverlustVG Gelsenkirchen bestätigt Cannabis-Grenzwert für Führerscheinentzug
Führerscheininhaber müssen weiterhin schon bei einer Blutkonzentration von 1, ng Tetrahydrocannabinol (THC) pro ml Blutserum mit einem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Die sogenannte Grenzwertkommission, ein fachübergreifende Arbeitsgruppe, die die Bundesregierung berät und von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie gegründet worden ist, hatte im September 2015 einen Grenzwert von 3, ng THC/ml Blutserum empfohlen. Die behördliche und gerichtliche Praxis ist in der Vergangenheit den Empfehlungen der Grenzwertkommission gefolgt. Im zugrunde liegenden Fall hatte das Gericht zu entscheiden, ob weiterhin der von der Rechtsprechung bislang angenommene Wert von 1, ng THC/ml oder der nunmehr vorgeschlagene Wert von 3, ng THC/ml zugrunde gelegt wird.
Gericht sieht keinen Anlass zur Abweichung von bisheriger Bewertung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sich für die Beibehaltung des in der Rechtsprechung entwickelten Grenzwertes entschieden. Nach Anhörung des Vorsitzenden der Grenzwertkommission konnte sich das Verwaltungsgericht der der Empfehlung zugrundeliegenden Argumentation der Kommission aus juristischer Sicht nicht anschließen und sah keinen Anlass zur Abweichung von der bisherigen Bewertung, eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrsicherheit weiterhin schon ab dem Wert von 1, ng THC/ml anzunehmen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online