23.11.2024
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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil20.01.2016

Cannabiskonsum führt weiterhin ab 1, Nanogramm THC pro ml Blutserum zu Führer­schein­verlustVG Gelsenkirchen bestätigt Cannabis-Grenzwert für Führer­schei­n­entzug

Führer­schei­n­inhaber müssen weiterhin schon bei einer Blutkon­zen­tration von 1, ng Tetra­hydro­cannabinol (THC) pro ml Blutserum mit einem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Gelsenkirchen.

Die sogenannte Grenz­wert­kom­mission, ein fachüber­greifende Arbeitsgruppe, die die Bundesregierung berät und von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie gegründet worden ist, hatte im September 2015 einen Grenzwert von 3, ng THC/ml Blutserum empfohlen. Die behördliche und gerichtliche Praxis ist in der Vergangenheit den Empfehlungen der Grenz­wert­kom­mission gefolgt. Im zugrunde liegenden Fall hatte das Gericht zu entscheiden, ob weiterhin der von der Rechtsprechung bislang angenommene Wert von 1, ng THC/ml oder der nunmehr vorgeschlagene Wert von 3, ng THC/ml zugrunde gelegt wird.

Gericht sieht keinen Anlass zur Abweichung von bisheriger Bewertung

Das Verwal­tungs­gericht Gelsenkirchen hat sich für die Beibehaltung des in der Rechtsprechung entwickelten Grenzwertes entschieden. Nach Anhörung des Vorsitzenden der Grenz­wert­kom­mission konnte sich das Verwal­tungs­gericht der der Empfehlung zugrun­de­lie­genden Argumentation der Kommission aus juristischer Sicht nicht anschließen und sah keinen Anlass zur Abweichung von der bisherigen Bewertung, eine canna­bis­be­dingte Beein­träch­tigung der Fahrsicherheit weiterhin schon ab dem Wert von 1, ng THC/ml anzunehmen.

Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online

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