18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 28762

Drucken
Beschluss11.10.2018Hessischer Verwaltungsgerichtshof2 B 1543/18
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2019, 1093Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2019, Seite: 1093
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss09.07.2018, 12 L 2144/18.F
ergänzende Informationen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss11.10.2018

Annahme eines gelegentlichen Cannabiskonsums aufgrund Höhe des THC-Gehalts und Angabe des Fahrzeugführers zum Cannabiskonsum zwei Tage zuvorZulässige Entziehung der Fahrerlaubnis

Von einem gelegentlichen Cannabiskonsum kann ausgegangen werden, wenn der bei einer Polizei­kon­trolle festgestellter THC-Gehalt im Blut 3,5 ng/ml beträgt und der Fahrzeugführer angibt, zwei Tage zuvor Cannabis konsumiert zu haben. Denn dieser Sachverhalt deutet nach dem Stand der Wissenschaft daraufhin, dass zwischen dem eingeräumten Konsum und der Blutentnahme ein weitere Konsumakt stattgefunden haben muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Ver­waltungs­gerichts­hofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Polizei­kon­trolle im September 2018 wurde bei einem Autofahrer eine Blutprobe entnommen, die einen THC-Wert von 3,5 ng/ml aufwies. Der Autofahrer gab zu, dass er zwei Tage zuvor "Gras" geraucht habe. Aufgrund der Angaben des Fahrzeugführers und des THC-Werts ging die zuständige Behörde von einem gelegentlichen Cannabiskonsum aus und entzog dem Autofahrer mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Fahrzeugführers. Das Verwal­tungs­gericht Frankfurt a.M. wies den Eilantrag zurück. Nunmehr legte der Autofahrer Beschwerde ein.

Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

Der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde des Autofahrers zurück. Es sei von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen. Von einem gelegentlichen Cannabiskonsum dürfe ausgegangen werden, wenn der bei einer Polizei­kon­trolle festgestellter THC-Gehalt im Blut 3,5 ng/ml beträgt und der Fahrzeugführer angibt, zwei Tage zuvor Cannabis konsumiert zu haben. Denn dieser Sachverhalt deute nach dem Stand der Wissenschaft daraufhin, dass zwischen dem eingeräumten Konsum und der Blutentnahme ein weitere Konsumakt stattgefunden haben muss.

Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28762

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI